TV AVH: Grundlagen des Eingruppierungsrechts
Die Eingruppierung von Beschäftigten erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 12 und 13 TV-AVH sowie den jeweiligen Entgeltordnungen. Der Personalrat wirkt bei Einstellungen und Eingruppierungen mit und hat die tarifliche Richtigkeit von Ein- und Höhergruppierungen zu überprüfen.
Die Eingruppierung sowie die zugrundeliegende Stellenbeschreibung und -bewertung sind komplexe Vorgänge, die umfassende Kenntnisse, die sichere Anwendung der Eingruppierungssystematik und der Rechtsgrundlagen sowie entsprechende Übung erfordern.
Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse vermittelt und Eingruppierungen anhand von Praxisbeispielen aus verschiedenen Branchen erläutert und geübt. Ziel ist es, den Umgang mit Tätigkeitsmerkmalen zu ermöglichen, Arbeitsvorgänge zu bilden und diese zu bewerten. Darüber hinaus wird das Verständnis spezieller Eingruppierungsfragen vertieft und die Anwendung des Gelernten in der Praxis gefördert. Erläutert werden zudem Aufbau und Struktur von Entgeltordnungen sowie der Stufenaufbau von Entgelttabellen. Ergänzend werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Personalrats dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Erläuterung der Inhalte und Begriffe aus den §§ 12 und 13 TV-AVH
- Eingruppierungsgrundsätze (Tarifautomatik ...)
- Systematik und Methode der Eingruppierung
- Rechtliche Definition, Bildung und Bewertung von Arbeitsvorgängen
- Allgemeine und besondere Tätigkeitsmerkmale – Erläuterungen zu den unbestimmten Rechtsbegriffen
- Inhalte und Bedeutung von Stellenbeschreibung und Stellenbewertung
- Struktur der Entgeltordnungen TV-AVH, Allgemeine und Besondere Teile
- Struktur und Grundsätze der Entgelttabellen und der Stufenzuordnung
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Termin
30.11. – 04.12.2026
Beginn erster Seminartag: 10:00 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:30 Uhr -
Hinweis
Dieses Seminar ist ohne Übernachtung vorgesehen. -
Ort
21109 Hamburg, Leonardo Hamburg Stillhorn -
Seminarnummer
2100-2611304 -
Teilnehmendenkreis
Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 54 Abs. 1 BPersVG, § 49 Abs. 4 HmbPersVG -
Kostenübernahme
§ 46 BPersVG, § 47 Abs. 1 und 2 HmbPersVG -
Seminargebühr
1.250,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Ohne Übernachtung: 370,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Hamburg
Tel. 040 2372434-00
info.hamburg@verdi-bub.de -
Bewertung
98,48 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Rechtsgrundlagen für die gesetzes- und tarifkonforme Bildung des Entgelts nach TV-AVH: Arbeitsrechtspyramide
Tarifgeschichte: Der Weg zum TV-AVH und zur Entgeltordnung, Auswirkungen auf die Beschäftigten
Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung: §§ 12, 13 TV-AVH, Entgeltordnung, §§ 16, 17 TV-AVH
Darstellung: Akteure der Eingruppierung – wer ist im Betrieb/in der Dienststelle an der Eingruppierung beteiligt?
Vertiefung zu § 12 TV-AVH: Begriffe aus dem tarifvertraglichen Eingruppierungsrecht
Weitere Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung: z.B. Tarifautomatik
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung – allgemeine Tätigkeitsmerkmale – Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
Bedeutung von Protokoll- und Niederschriftserklärungen
Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
Klärung der Begriffe „Arbeitsvorgang“ und „Arbeitsschritte“
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Übungen und Fälle zur Eingruppierung zum Allgemeinen Teil der Entgeltordnung
Aufbau und Struktur der Entgeltordnung für den Besonderen Teil „Verwaltung“ sowie Übungen und Fälle
Beteiligungsrechte des Personalrats im Rahmen von Ein- und Höhergruppierungen
Anmeldung zum Seminar
TV AVH: Grundlagen des Eingruppierungsrechts
- Seminarnummer 2100-2611304
- Ort 21109 Hamburg, Leonardo Hamburg Stillhorn
- Termin 30.11. – 04.12.2026
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