Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1

Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens haben für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat höchste Priorität. Dabei stellen Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung hohe Anforderungen – so etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
  • Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
  • Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
  • Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
  • Informationen für die Belegschaft, den Betriebsrat und die Gewerkschaft
  • Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen

  • Termin

    24.08. – 27.08.2026
  • Ort

    14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
  • Seminarnummer

    AS30-2608241
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG und § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG und § 675 i.V.m. § 670 BGB
  • Seminargebühr

    1.490,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 740,00 EUR inkl. MwSt.
  • Bemerkung

    Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (80 Bewertungen)
    96,64 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Übersicht: Rechtliche Grundlagen der Aufsichtsratsarbeit (Bestellung, Zusammensetzung nach Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz, Aktiengesetz)
Satzung und Gesellschaftervertrag – Inhalte, Bedeutung
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
Aufgaben, Stellung und Rechte des Aufsichtsrats und Pflichten seiner Mitglieder:

  • Überwachungs- und Kontrollfunktion
  • Berichtspflichten des Aufsichtsrats
  • Benachteiligungs-/Behinderungsverbot
  • Ersatz von Aufwendungen, Vergütung und Arbeitszeit
  • Sorgfalts-/Verschwiegenheitspflichten
  • Datenschutz
  • Compliance
  • Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern

Geschäftsführung, Geschäftsordnung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat
Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Schadensersatzansprüche der Gesellschaft (Straf- und Bußgeldvorschriften bei regelwidrigem Verhalten)
Überblick: Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
Informationen für die Belegschaft, den Betriebsrat und die Gewerkschaft
Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter*innen
Besondere Konfliktlagen (rechtlicher und taktischer Art)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1

  • Seminarnummer AS30-2608241
  • Ort 14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
  • Termin 24.08. – 27.08.2026
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