Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens haben für die gesetzliche Interessenvertretung im Aufsichtsrat höchste Priorität. Dabei stellen Gesetze sowie die aktuelle Rechtsprechung hohe Anforderungen – so etwa das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG), der Corporate-Governance-Kodex und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
- Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
- Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
- Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
- Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
- Informationen für die Belegschaft, den Betriebsrat und die Gewerkschaft
- Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
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Termin
24.08. – 27.08.2026 -
Ort
14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“ -
Seminarnummer
AS30-2608241 -
Teilnehmendenkreis
Betriebsratsmitglieder und andere Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG und § 675 i.V.m. § 670 BGB und Rechtsprechung des BGH -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG und § 675 i.V.m. § 670 BGB -
Seminargebühr
1.490,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 740,00 EUR inkl. MwSt. -
Bemerkung
Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers/der Dienststelle möglich. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
96,64 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Übersicht: Rechtliche Grundlagen der Aufsichtsratsarbeit (Bestellung, Zusammensetzung nach Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz, Aktiengesetz)
Satzung und Gesellschaftervertrag – Inhalte, Bedeutung
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
Aufgaben, Stellung und Rechte des Aufsichtsrats und Pflichten seiner Mitglieder:
- Überwachungs- und Kontrollfunktion
- Berichtspflichten des Aufsichtsrats
- Benachteiligungs-/Behinderungsverbot
- Ersatz von Aufwendungen, Vergütung und Arbeitszeit
- Sorgfalts-/Verschwiegenheitspflichten
- Datenschutz
- Compliance
- Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
Geschäftsführung, Geschäftsordnung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat
Verantwortung des Aufsichtsrats für die Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Schadensersatzansprüche der Gesellschaft (Straf- und Bußgeldvorschriften bei regelwidrigem Verhalten)
Überblick: Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
Informationen für die Belegschaft, den Betriebsrat und die Gewerkschaft
Zusammenarbeit der Arbeitnehmervertreter*innen
Besondere Konfliktlagen (rechtlicher und taktischer Art)
Anmeldung zum Seminar
Interessenvertretung im Aufsichtsrat 1
- Seminarnummer AS30-2608241
- Ort 14109 Berlin-Wannsee, ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
- Termin 24.08. – 27.08.2026
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