Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Einsatz von KI in der Sozialarbeit

Digitalisierung mitgestalten

In der Sozialarbeit werden zunehmend nicht nur die klassischen Büroanwendungen genutzt. Zur Dokumentation oder für die Betreuung von Adressat*innen gibt es immer mehr KI-Anwendungen, die zum Einsatz kommen. Doch wie verändern diese Anwendungen die Arbeitsabläufe, die Interaktion mit Adressat*innen und Kolleg*innen und wie weit wirkt sich das auf die Fachlichkeit und Qualität der Arbeit aus? Wir wollen uns ansehen, inwieweit diese Veränderungen neben dem Beschäftigtendatenschutz ebenfalls mitbestimmungsrelevant sind.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Möglichkeiten, Reichweite und Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung
  • Mitbestimmung bei der Einführung von KI (z.B. Einsatz von KI-Anwendungen für die Betreuung und Beratung von Adressat*innen)
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutz- bzw. Landesdatenschutzgesetze
  • Auswirkungen auf Fachlichkeit und Qualität (z.B. KI versus Interaktion)
  • Haftungsrecht: Wer haftet bei Schäden für die Adressat*innen?
  • Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung: Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte
  • Möglichkeiten der Aktualisierung bestehender betrieblicher Regelungen

Hinweis: Für den Praxisbezug und als Diskussionsgrundlage, bitte Regelungsbeispiele aus dem Betrieb bzw. der Dienststelle mitbringen.

  • Termin

    23.09. – 25.09.2026
  • Ort

    74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Seminarnummer

    AS63-2609231
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, analoge Regelungen für MAV
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, analoge Regelungen für MAV
  • Seminargebühr

    995,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 475,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de

Möglichkeiten und -grenzen bei der Mitbestimmung betrieblicher IT-Systemen

  • zum Einsatz technischer Einrichtungen
  • zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • zur Arbeitszeit (Nutzung außerhalb des Betriebs)

Umfang und Reichweite der Mitbestimmung bei der Einführung von IT-Technik (Nutzung von Bürokommunikationssystemen, Einsatz von KI-Technologien für die Adressat*innen-Betreuung und -Beratung, Nutzung von (betrieblichen) Social-Media-Kanäle
Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.B. im Rahmen der Entkopplung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und mobilen Endgeräten
Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebsvereinbarungen zu Aspekten wie:

  • Datenschutz
  • Verhaltens- und Leistungskontrolle
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Umgang mit der Nutzung digitaler betrieblicher oder privater Endgeräte (Bring Your Own Device) und Folgen für den Datenschutz und für die Datensicherheit im Betrieb
  • Arbeitsformen (z.B. Desk-Sharing, Telearbeit)

Möglichkeiten der Anpassung und Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen
Umsetzungsstrategien – was ist nun zu tun?

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Einsatz von KI in der Sozialarbeit

Digitalisierung mitgestalten

  • Seminarnummer AS63-2609231
  • Ort 74821 Mosbach, ver.di Bildungszentrum Mosbach
  • Termin 23.09. – 25.09.2026
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