Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Software-Anwendungen in der Sozialen Arbeit
Digitalisierung mitgestalten
Zunehmend werden in der Sozialen Arbeit nicht nur die klassischen Büroanwendungen genutzt. Auch zur Dokumentation oder für die Adressat*innen-Betreuung gibt es immer mehr Software-Anwendungen, die zum Einsatz kommen. Hier spielt auch künstliche Intelligenz (KI) immer häufiger eine Rolle. Vorschläge bzw. die Anweisung zur Benutzung bestimmter Apps kommen in der Regel von der Geschäftsführung. Doch auch die betriebliche Interessenvertretung kann die Initiative ergreifen und aktiv werden, um die Interessen der Beschäftigten pro-aktiv in den Prozess zunehmender Digitalisierung einzubringen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Möglichkeiten, Reichweite und Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung
- Mitbestimmung bei der Einführung von IT-Technik (z.B. Nutzung von Bürokommunikationssystemen, Einsatz von KI-Technologien für die Adressat*innen-Betreuung und -Beratung)
- EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutz- bzw. Landesdatenschutzgesetze
- Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme (z.B. Entkopplung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung mobiler Geräte)
- Haftungsrecht: Wer haftet bei Schäden für die Adressat*innen?
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung: Datenschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte
- Möglichkeiten der Aktualisierung bestehender betrieblicher Regelungen
Hinweis: Für den Praxisbezug und als Diskussionsgrundlage, bitte Regelungsbeispiele aus dem Betrieb bzw. der Dienststelle mitbringen.
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, analoge Regelungen für MAV
Möglichkeiten und -grenzen bei der Mitbestimmung betrieblicher IT-Systemen
- zum Einsatz technischer Einrichtungen
- zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- zur Arbeitszeit (Nutzung außerhalb des Betriebs)
Umfang und Reichweite der Mitbestimmung bei der Einführung von IT-Technik (Nutzung von Bürokommunikationssystemen, Einsatz von KI-Technologien für die Adressat*innen-Betreuung und -Beratung, Nutzung von (betrieblichen) Social-Media-Kanäle
Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.B. im Rahmen der Entkopplung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und mobilen Endgeräten
Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zu Aspekten wie:
- Datenschutz
- Verhaltens- und Leistungskontrolle
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Umgang mit der Nutzung digitaler betrieblicher oder privater Endgeräte (Bring Your Own Device) und Folgen für den Datenschutz und für die Datensicherheit im Betrieb
- Arbeitsformen (z.B. Desk-Sharing, Telearbeit)
Möglichkeiten der Anpassung und Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen
Umsetzungsstrategien – was ist nun zu tun?
Termine
23.09. – 25.09.2026
Baden-Württemberg | Mosbach
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft |
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