Die 10 wichtigsten Argumente
Warum einen Personalrat wählen?
Im öffentlichen Dienst muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und die neuen Tarifverträge, TVöD und TV-L, sind mit den betrieblichen Regelungen wie z.B. flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.
1. Auf Rechte nicht verzichten
Arbeitnehmer*innnen oder Beamt*innen geben bestimmte Rechte an der Stempeluhr ab. Man unterliegt dann dem Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Dienstherrn. Der Personalrat nimmt stellvertretend diese Rechte der Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung wahr. Auf einen Personalrat zu verzichten, heißt also, auf die wichtigsten Rechte als Arbeitnehmer*in zu verzichten.
2. Die Beschäftigten sind informierter
Der Personalrat muss Einblick in seine Arbeit geben. Er muss mindestens zweimal im Jahr in einer Personalversammlung über seine Arbeit berichten und sich der Diskussion der Beschäftigten stellen. Durch eine transparente Arbeit und eine aktive Kommunikation des Personalrats gewinnen die Beschäftigten.
3. Arbeitszeiten regeln
Die Gestaltung und Festlegung der Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber mit dem Personalrat regeln, genauso wie die Urlaubsplanung. Dazu gehört auch die Gestaltung der flexiblen Arbeitszeitregelungen nach dem TVöD und dem TV-L. Nur durch die Beteiligung des Personalrats können die Bedürfnisse der Beschäftigten dabei umfassend berücksichtigt werden.
4. Leistungsentgelt gerecht gestalten
Die Einführung der leistungsbezogenen Entgeltbestandteile im öffentlichen Dienst hat zu großer Verunsicherung der Beschäftigten im kommunalen Bereich geführt. Wird es jetzt nur noch Konkurrenzdenken und Nasenprämien geben? Der Personalrat ist durch seine Mitbestimmungsrechte und die „Betriebliche Kommission“ an der Gestaltung der Leistungssysteme auch bei Änderungen beteiligt und kann für weitgehende Transparenz und Gerechtigkeit sorgen.
5. Beschäftigung sichern
Auch im öffentlichen Dienst sind die Arbeitsplätze nicht mehr sicher. Der Personalrat kann Maßnahmen anregen, die langfristig die Arbeitsplätze in den Verwaltungen sichern und fördern. Dazu gehören Alternativen z.B. bei der Ausgliederung von Arbeit oder der Vergabe an Privatfirmen.
6. Mehr Chancen durch Weiterbildung
Der Personalrat kann auf die Erarbeitung und Umsetzung eines Personalentwicklungskonzepts hinwirken, nach dem der Qualifizierungsbedarf für die Dienststelle festgestellt und interne sowie externe Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden. Er kann mit diesen Maßnahmen wesentlich die Zukunftsperspektiven von Beschäftigten verbessern.
7. Beruf + Familie vereinbaren
Der Personalrat kann durch sein Initiativrecht Maßnahmen beantragen, mit denen z.B. durch eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren sind. Er kann damit die Situation für Mütter und Väter im Betrieb/in der Dienststelle entscheidend verbessern.
8. Weniger Willkür bei Personalauswahl und Beförderung
Die Personalauswahl für Fortbildungen, für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten oder für Beförderungen unterliegen im öffentlichen Dienst oft sachfremden Kriterien, z.B. außerdienstlichen Aktivitäten in politischen Parteien. Der Personalrat kann über seine Mitbestimmungs- und Initiativrechte mit der Dienststellenleitung transparente und gerechte Auswahlkriterien vereinbaren und deren Durchführung überwachen.
9. Bei Verwaltungsreformen mitreden
Verwaltungsreformen haben für Beschäftigte meist weitreichende Folgen. Durch die Entscheidungen der Parlamente werden Tatsachen geschaffen. Der Personalrat kann aber dennoch eine Abmilderung der Folgen für die betroffenen Beschäftigten verlangen und vertretbare Lösungen erreichen. Diese Chance haben nur die gewählten Interessenvertretungen.
10. Personalabbau und Privatisierung abmildern
Wenn Personalreduzierungen oder Privatisierungen wegen der Vorgaben der Politik unvermeidbar sind, kann der Personalrat durch einen Sozialplan oder den Abschluss eines Überleitungsvertrags die Folgen für die betroffenen Beschäftigten mildern und erworbene Rechte sichern. Das können Einzelne nicht.