Betriebliches Eingliederungsmanagement spezial: Gespräche im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements führen
Beteiligungsrechte, Rolle und Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung
Die Mitwirkung u.a. an Präventionsgesprächen nach § 167 Abs. 2 SGB IX stellt die Interessenvertretung vor ungewohnte Herausforderungen. Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, diese Gespräche gut vorbereitet und erfolgreich zu führen. Ziel ist es, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen durch ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zu stabilisieren.
Anhand von Fallbeispielen werden typische betriebliche Situationen simuliert, um Standpunkte, Schwierigkeiten und deren praktische Lösung anschaulich erfahrbar zu machen. Ausgehend von den unterschiedlichen Positionen der Akteur*innen (Betroffene, Arbeitgeber, Vertrauensperson, Betriebsärzt*in, Interessenvertretung, Integrationsamt, Reha-Träger u.a.) werden wirksame Verhandlungs- und Gesprächsstrategien entwickelt.
Im Seminar wird die Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung im Präventionsgespräch, aber auch im Aushandlungsprozess über Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mit dem Arbeitgeber diskutiert. Rechtliche Anforderungen an die Beteiligung und Durchführung werden erarbeitet. Das Seminar bietet auch Gelegenheit, Erfahrungen bei der betrieblichen Umsetzung auszutauschen und sich über gute Praxisbeispiele zu informieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Betriebliches Eingliederungsmanagement: Vorschriften, Ziele, Verfahren
- Die Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung in den Präventionsgesprächen, ihre Aufgaben, Rechte und praktische Beteiligung
- Welche Gespräche führt wer mit wem im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, wer ist zu beteiligen?
- Grundzüge der Gesprächsführung in Situationen rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement und um Rückkehrgespräche aus der Arbeitsunfähigkeit (direktes Gespräch der Interessenvertretung mit dem*der Betroffenen, Beteiligung des Arbeitgebers oder anderer Akteur*innen des betrieblichen Gesundheitsschutzes)
- Ziele, Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und Steuerungsmöglichkeiten in den Gesprächen
- Praktische Übungen: Mit Hilfe von Fallbeispielen werden typische Situationen durchgespielt.
- Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung im Hinblick auf die Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung und die Anforderungen an die Gesprächsführung
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
93,9 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Betriebliches Eingliederungsmanagement: Vorschriften, Ziele, Verfahren
Die Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung in den Präventionsgesprächen, ihre Aufgaben, Rechte und praktische Beteiligung
Welche Gespräche führt wer mit wem im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, wer ist zu beteiligen?
Grundzüge der Gesprächsführung in Situationen rund um das Betriebliche Eingliederungsmanagement und um Rückkehrgespräche aus der Arbeitsunfähigkeit (direktes Gespräch der Interessenvertretung mit dem*der Betroffenen, Beteiligung des Arbeitgebers oder anderer Akteur*innen des betrieblichen Gesundheitsschutzes)
Ziele, Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und Steuerungsmöglichkeiten in den Gesprächen
Praktische Übungen: Mit Hilfe von Fallbeispielen werden typische Situationen durchgespielt.
Aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung im Hinblick auf die Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung und die Anforderungen an die Gesprächsführung
© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH