SBV plus: SBV und BR – (k)ein starkes Team?!
Grundlagen der Zusammenarbeit
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind eigenständig in ihren Handlungsmöglichkeiten. Es gibt aber viele Gemeinsamkeiten, die beide Institutionen stark machen. Der Betriebsrat kann die Schwerbehindertenvertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen, allerdings ist es auch sehr hilfreich, die SBV mit einzubinden und ihr Wissen und ihre Kompetenzen zu nutzen.
Sollte diese Art der Zusammenarbeit in Ihrem Betrieb noch ein Fremdwort sein, dann ist dieses Seminar genau richtig für Sie.
Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung werden dabei unterstützt, ihre Zusammenarbeit zu verbessern und ein gutes Team zu werden. Neben dem Erfahrungsaustausch und dem Umgang mit gemeinsamen und unterschiedlichen Interessen geht es auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von BR und SBV
- Die SBV als Expertin in allen Fragen rund um die Themen Integration, Wiedereingliederung, Arbeitsplatzausstattung, Prävention und finanzielle Unterstützung durch externe Stellen
- Betriebliche Durchsetzungsmöglichkeiten durch gute Zusammenarbeit
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/SBV-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Betriebliche Analyse – wie ist der Stand der Zusammenarbeit? Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden
Überblick: Entwicklung und gesetzliche Grundlagen der Rechte von Menschen mit Behinderung und ihrer Teilhabe am Arbeitsleben
Gemeinsame Betriebsaufgaben und gesellschaftspolitische Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Stellung des Betriebsrats und der SBV im betrieblichen Kontext
Eventuelle Interessengegensätze von Betriebsrat und SBV (Ursachen, Lösungsansätze zur Stärkung der gemeinsamen Arbeit zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben etc.)
Zusammenarbeit der SBV mit dem Betriebsrat:
- Informations- und Unterrichtungsrechte der SBV
- Initiativrechte der SBV
- Teilnahme der SBV an Betriebsratssitzungen
- Teilnahme der SBV an gemeinsamen Besprechungen des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber
- Gemeinsame Beschlüsse des Betriebsrats und der SBV
- Möglichkeiten der Durchsetzung von Rechten der SBV gegenüber dem Betriebsrat
Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben
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