JAV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern (nach Berufsbildungsgesetz – nach LPVG NW)
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2 LPVG NW)
Nach dem Einführungsseminar „JAV-Praxis 1“ folgt nun alles Wesentliche zur Frage der Qualitätssicherung von betrieblicher Berufsausbildung und der Übernahme von Auszubildenden.
Hierbei werden – neben den gesetzlichen Grundlagen der Ausbildung – Überwachungs- und Handlungsmöglichkeiten der JAV in Zusammenarbeit mit dem Personalrat dargestellt und um neue Aktionsperspektiven erweitert. Wie könnt ihr mitwirken und mitbestimmen, wenn z.B. bestimmte interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Es geht auch hier wieder um praktische Fragen: Im Vordergrund steht dabei eure aktive Einbeziehung und die praxisorientierte Erarbeitung konkreter Handlungspläne für eure betriebliche Praxis.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Regelungen zur Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
- Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
- Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Personalrat
- Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
- Fragen der praktischen Umsetzung in der Dienststelle
- Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
-
Zielgruppe
Mitglieder der JAV nach LPVG NW -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des JAV-Grundseminars -
Freistellung
§ 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG NW -
Bewertung
96,3 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Bestandsaufnahme der betrieblichen Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit
Reflexion der bisherigen JAV-Arbeit und die Zusammenarbeit mit dem Personalrat
Qualität der Ausbildung als Handlungsauftrag der JAV und des Personalrats
Rechtliche Grundlagen, u.a. §§ 61, 64 LPVG NW
Blick aus unterschiedlichen Perspektiven auf Ausbildung (persönlich, betrieblich, gesellschaftlich)
Zielbestimmung der JAV in Bezug auf die Ausbildung – Interessenlagen der Auszubildenden und der JAV an Ausbildungsqualität
Überblick über Regelungsinhalte des Berufsbildungsgesetzes (BBiG):
- Begriffsbestimmung: Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsplan
- Gesetzliche Mindestanforderungen an die Qualität der Ausbildung
- Regelungen zur Ausbildung, insbesondere §§ 1, 5, 13, 14 BBiG
Regelungen des besonderen Schutzes jugendlicher Arbeitnehmer*innen (JArbSchG)
Ausübung der Überwachungsaufgaben der JAV gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 2 LPVG NW
Handlungsmöglichkeiten der JAV und des Personalrats:
- Kommunikationsauftrag und Kreativrechte gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 und 3 LPVG NW
- Zusammenarbeit der JAV mit Jugendlichen und Auszubildenden sowie mit dem Personalrat (Regelungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der JAV und des Personalrats, Beteiligungsrechte des Personalrats hinsichtlich Ausbildung, z.B. § 72 Abs. 4 LPVG NW)
- Methodisches Vorgehen bei der Erfassung der Ausbildungsqualität (z.B. Fragebogenaktionen)
- Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zur dauerhaften Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität (Erfahrungsaustausch)
- Instrumente zur Sicherung der Ausbildungsqualität (z.B. Ausbildungsstandkontrolle)
- Kontrolle und Durchsetzung von Ausbildungsqualität durch die JAV und den Personalrat
Bedeutung von Dienstvereinbarungen sowie Tarifverträgen zur Sicherung und Verbesserung der Ausbildungsqualität, u.a. gemäß § 70 LPVG NW
Umsetzung in die betriebliche Praxis (Grundlagen der Ausarbeitung von Anträgen der JAV zur Berufsausbildung)
Termine
09.03. – 13.03.2026
Nordrhein-Westfalen | Hattingen
Speziell für den Bereich Sparkassen (öffentl.-rechtl.) |
weitere Infos | Anmeldung | |
05.10. – 09.10.2026
Nordrhein-Westfalen | Hattingen
Speziell für den Bereich Sparkassen (öffentl.-rechtl.) |
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