Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen
Digitalisierung mitgestalten
Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel passiert: Die Technik hat sich rasant weiterentwickelt und die damaligen Initiatoren sind nicht mehr im Gremium.
Insbesondere dann, wenn „alte“ Technik durch neue IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen bestehender Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen
- Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (von der Nutzung von Bürokommunikationssystemen über den Einsatz von KI-Technologien bis hin zur Nutzung von (betrieblichem) Social Media)
- Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
- Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme (z.B. Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung mobiler Geräte)
- Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen: Datenschutz, digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte ...
- Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen
Bitte bringen Sie Regelungsbeispiele aus Ihrem Betrieb bzw. Ihrer Dienststelle zur Diskussion mit.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Bewertung
89,9 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen
- zum Einsatz technischer Einrichtungen
- zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- zur Arbeitszeit (Nutzung außerhalb des Betriebs)
Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (von der Nutzung von Bürokommunikationssystemen über den Einsatz von KI-Technologien bis hin zur Nutzung von (betrieblichen) Social Media)
Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.B. im Rahmen der Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und mobilen Endgeräten
Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, z.B.
- zum Datenschutz
- zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
- zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
- zum Umgang mit und zu den Folgen der Nutzung digitaler betrieblicher oder privater Endgeräte (Bring Your Own Device) für den Datenschutz und für die Sicherheit von Daten des Betriebs
- zu bestimmten Arbeitsformen wie z.B. Desk-Sharing, Telearbeit, Croudworking
- zum E-Learning als Teil der Personalentwicklung
- zur selbstorganisierten Personaleinsatzsteuerung in cyber-physikalischen Systemen usw.
Möglichkeiten der Anpassung und Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen
Termine
01.09. – 03.09.2025 Baden-Württemberg | Mosbach | weitere Infos | Anmeldung | |
15.09. – 17.09.2025 Niedersachsen | Undeloh | weitere Infos | Anmeldung |
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