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Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen

Digitalisierung mitgestalten

Viele Betriebs- und Personalräte haben IT-Systeme frühzeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist jedoch viel passiert: Die Technik hat sich rasant weiterentwickelt und die damaligen Initiatoren sind nicht mehr im Gremium.

Insbesondere dann, wenn „alte“ Technik durch neue IT-Systeme ersetzt wird, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt mitbestimmungspflichtig ist und wie die Regelungen bestehender Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwieweit sie eingehalten werden können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen
  • Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (von der Nutzung von Bürokommunikationssystemen über den Einsatz von KI-Technologien bis hin zur Nutzung von (betrieblichem) Social Media)
  • Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
  • Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme (z.B. Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung mobiler Geräte)
  • Regelungen in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen: Datenschutz, digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, Nutzung digitaler Endgeräte ...
  • Möglichkeiten der Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen

Bitte bringen Sie Regelungsbeispiele aus Ihrem Betrieb bzw. Ihrer Dienststelle zur Diskussion mit.

  • Termin

    21.10. – 23.10.2026
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 14:00 Uhr
  • Ort

    36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda
  • Seminarnummer

    AS16-2610211
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG
  • Seminargebühr

    1.090,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 488,50 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 234,50 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (235 Bewertungen)
    89,91 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen

  • zum Einsatz technischer Einrichtungen
  • zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • zur Arbeitszeit (Nutzung außerhalb des Betriebs)

Umfang und Reichweite der Mitbestimmung (von der Nutzung von Bürokommunikationssystemen über den Einsatz von KI-Technologien bis hin zur Nutzung von (betrieblichen) Social Media)
Arbeitnehmerdatenschutzrecht auf der Grundlage aktueller europarechtlicher Regelungen (EU-Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
Umgang mit den Folgen der Nutzung moderner IT-Systeme, z.B. im Rahmen der Entgrenzung von Arbeitsort und Arbeitszeit durch Nutzung von Smartphones und mobilen Endgeräten
Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen, z.B.

  • zum Datenschutz
  • zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
  • zum digitalen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
  • zum Umgang mit und zu den Folgen der Nutzung digitaler betrieblicher oder privater Endgeräte (Bring Your Own Device) für den Datenschutz und für die Sicherheit von Daten des Betriebs
  • zu bestimmten Arbeitsformen wie z.B. Desk-Sharing, Telearbeit, Croudworking
  • zum E-Learning als Teil der Personalentwicklung
  • zur selbstorganisierten Personaleinsatzsteuerung in cyber-physikalischen Systemen usw.

Möglichkeiten der Anpassung und Aktualisierung bisheriger betrieblicher Regelungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Mitbestimmung beim Einsatz von IT-Systemen und Softwareanwendungen

Digitalisierung mitgestalten

  • Seminarnummer AS16-2610211
  • Ort 36037 Fulda, Altstadthotel Arte Fulda
  • Termin 21.10. – 23.10.2026
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