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Workshop Öffentlichkeitsarbeit: Aktive Einbindung der Beschäftigten meistern

(Digitale) Möglichkeiten zur betrieblichen Kommunikation entdecken und nutzen

Social-Media-Anwendungen als Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit ermöglichen eine schnelle, ortsunabhängige und betriebsübergreifende Informationsweitergabe und Kommunikation. Warum nicht zum Beispiel den Abschluss einer neuen Dienst- oder Betriebsvereinbarung über Twitter bekanntgeben? Warum nicht Positionen des Gremiums in einem Blog darstellen und mit den Kolleg*innen diskutieren? Webtools können das Erstellen von Präsentationen erleichtern oder die Einbeziehung der Kolleg*innen bei Befragungen unterstützen.

Ziel des Workshops ist es u.a., anhand praktischer Beispiele aufzuzeigen, wie und mit welchen Social-Media-Anwendungen oder Webtools die Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung unterstützt werden kann. Welche gesetzlichen Regelungen müssen dabei beachtet werden? Welche Kompetenzen sind im Umgang mit der Technik erforderlich? Es werden Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit mit Social-Media-Anwendungen und Webtools entwickelt, die Sie in Ihrer betrieblichen Praxis anwenden können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Begriffsklärung: Social Media, Webtools
  • Anwendungsfelder von Webtools für die gesetzliche Interessenvertretung
  • Überblick: Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung für die Nutzung von Social-Media-Anwendungen und Webtools
  • Grundvoraussetzungen und Kompetenzen bei der Anwendung und Nutzung von Social Media in der Öffentlichkeitsarbeit
  • Betriebliche Social-Media-Guidelines als Begrenzung der Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung!?
  • Praxisbeispiele zur aktiven Öffentlichkeitsarbeit mit Social-Media-Anwendungen und Webtools

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX

Erfahrungsaustausch zur bisherigen Nutzung von Social-Media-Anwendungen und Webtools
Begriffsklärung – Social-Media-Anwendungsfelder für die gesetzliche Interessenvertretung:

  • Web 2.0 und Social Media
  • Erscheinungsformen von Social Media (Wiki, Webblogs, Youtube, WhatsApp etc.)
  • Social Media als Instrument für die Öffentlichkeitsarbeit

Einfluss von Social-Media-Anwendungen und Webtools auf die Kommunikation der gesetzlichen Interessenvertretung mit den Beschäftigten
Social Media und Webtools in der Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung – Ziele und Nutzen:

  • Arbeitserleichterung oder zusätzliche Belastung!?
  • Anlässe zur Nutzung
  • transparente und beschleunigte Form der Teilung von Wissen und Informationen 
  • Grenzen „klassischer“ Öffentlichkeitsarbeit und Chancen 

Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung für die Nutzung von Social-Media-Anwendungen (Überblick):

  • Rechtsanspruch der gesetzlichen Interessenvertretung zur Nutzung von Social Media und Webtools (Geräte, Anwendungen, Kosten, Schulungen etc.)
  • Betriebliche Social-Media-Guidelines als Begrenzung der Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung!?
  • zulässige Inhalte der Weitergabe von Informationen, datenschutzrechtliche Grenzen und Geheimhaltungspflichten aus dem BetrVG bzw. den Personalvertretungsgesetzen
  • Zulässigkeit von Überwachung der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von Social-Media-Anwendungen und Webtools

Grundvoraussetzungen und Kompetenzen bei der Anwendung und Nutzung von Social Media in der Öffentlichkeitsarbeit
Kennenlernen und Erprobung von Social-Media-Anwendungen
Betriebliche Praxisbeispiele zur aktiven Öffentlichkeitsarbeit mit Social Media

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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