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Betriebliches Eingliederungsmanagement (kompakt)

Rechtliche Grundlagen und Ziele des BEM, Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Ziel ist es, die Rückkehr der betroffenen Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz zu unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigung bis zur Rente zu sichern.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und ist nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihre Beteiligung am BEM ist verpflichtend und steht weder zur Disposition des Arbeitgebers noch zur Disposition der betroffenen Beschäftigten.

Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat in den letzten Jahren verbindliche Verfahrenspflichten zur Umsetzung des BEM, zu Anforderungen an den Schutz der personenbezogenen (Gesundheits-)Daten der betroffenen Beschäftigten und zum Beteiligungsumfang der gesetzlichen Interessenvertretung entwickelt.

Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen, Bestandteile und Abläufe des BEM-Verfahrens sowie Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und den Erhalt des Arbeitsplatzes der beteiligten Beschäftigten. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden vorgestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Ziele, rechtliche Grundlagen, Definitionen des BEM und verbindliche Verfahrensregelungen der Instanzgerichte
  • BEM als Teil der Betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Schritte, Verfahrensablauf und betriebliche Umsetzung
  • Umgang mit BEM-Daten, Schutz der Beschäftigten vor Datenmissbrauch
  • Aufgaben und Rollen der Verfahrensbeteiligten
  • Folgen eines fehlenden BEM-Verfahrens für den Arbeitgeber (aktuelle Rechtsprechung zu den Folgen eines Verstoßes gegen § 167 Abs. 2 SGB IX)
  • Externe Kooperationspartner*innen zur Unterstützung der BEM-Verfahren und -Maßnahmen
  • Ziele, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (381 Bewertungen)
    95,8 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Ziele, rechtliche Grundlagen und Definitionen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement als Teil der Betrieblichen Gesundheitsförderung
Aspekte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements:

  • Klärungsverfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX
  • Präventionspflicht des Arbeitgebers
  • Stufenweise Wiedereingliederung als mögliche Maßnahme des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und des/der Beschäftigten
  • Schritte, Verfahrensablauf und betriebliche Umsetzung

Förderungsmöglichkeiten durch das Integrationsamt und sonstige Träger der Rehabilitation
Externe Kooperationspartner zur Unterstützung der BEM-Verfahren und -Maßnahmen
Arbeitsrechtliche Auswirkungen auf betroffene Beschäftigte:

  • Kündigungsprävention, Krankheitsprävention
  • Mögliche Auswirkungen auf eine personenbedingte Kündigung

Datenschutz beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement: 

  • Umgang mit "BEM-Daten" nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO
  • Schutz der Beschäftigten vor Datenmissbrauch

Folgen eines fehlenden BEM-Verfahrens für den Arbeitgeber
Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung (Überblick)

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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