Behinderung der Betriebsratsarbeit
Wo beginnt sie, und was kann man dagegen tun?
Das Betriebsverfassungsgesetz enthält klare Regelungen, wie die Vertretung der Interessen der Beschäftigten durch den Betriebsrat und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber funktionieren soll. Die Realität sieht leider häufig anders aus: Der Arbeitgeber hält sich nicht an die Regeln, es kommt zu Konflikten; das Gremium oder einzelne Mitglieder werden in der Betriebsratsarbeit behindert und sogar systematisch bekämpft.
Ziel des Seminars ist es, zu klären, wann eine Behinderung der Betriebsratsarbeit beginnt bzw. vorliegt. Welche rechtlichen und strategischen Möglichkeiten hat der Betriebsrat, um sich gegen die Behinderung seiner Arbeit oder einzelner Mitglieder zu wehren?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Wann liegt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit vor?
- Formen und Methoden der Behinderung des Betriebsratsgremiums bzw. einzelner Mitglieder
- Union Busting als Instrument der Behinderung der Betriebsratsarbeit - Akteur*innen und deren Strategien
- Verbot der Behinderung des Betriebsrats nach dem BetrVG: Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, Behinderungsverbot
- Strategien, Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem BetrVG (z.B. Unterlassungsansprüche, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten usw.)
- Öffentlichkeitsarbeit: Information und Einbeziehung von Belegschaft und Betriebsfremden (mögliche Instrumente und rechtliche Zulässigkeit)
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Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Bewertung
93,3 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Wann liegt eine Behinderung/Störung der Betriebsratsarbeit vor?
- Begriffsklärung
- Rechtsgrundlagen aus dem Betriebsverfassungsgesetz
Formen und Methoden der Behinderung des Betriebsratsgremiums bzw. einzelner Mitglieder
Union Busting als Instrument der Behinderung der Betriebsratsarbeit:
- Was ist Union Busting? Woher kommt es ursprünglich?
- Welche Akteur*innen und Methoden/Strategien gibt es?
Ziele, Strategien, Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem BetrVG, u.a.:
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats nach § 23 Abs. 2 BetrVG
- Unterlassungsanspruch nach § 78 BetrVG
- Strafantrag nach § 119 BetrVG
Gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten:
- Verfahren, Zulässigkeit der einstweiligen Verfügung und Vollstreckung gegen den Arbeitgeber
Möglichkeiten externer Unterstützung
Öffentlichkeitsarbeit: Information und Einbeziehung von Belegschaft und Betriebsfremden (mögliche Instrumente und rechtliche Zulässigkeit)
Beispiele und (aktuelle) Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur Behinderung und Störung der Betriebsratsarbeit
Termine
12.05. – 14.05.2025 Baden-Württemberg | Mosbach | weitere Infos | Anmeldung | |
19.05. – 21.05.2025 Hessen | Willingen | weitere Infos | Anmeldung | |
15.10. – 17.10.2025 Niedersachsen | Walsrode | weitere Infos | Anmeldung |
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