Gute Arbeit durch mehr Personal in der Altenpflege
Das neue Personalbemessungsverfahren und Herausforderungen für die Arbeit der Interessenvertretungen in der stationären Altenpflege
Seit 1. Juli 2023 gelten erstmals Personalanhaltswerte für das Pflege- und Betreuungspersonal in stationären Pflegeeinrichtungen, die sich an bundeseinheitlichen Werten orientieren. Zwar decken die neuen Richtwerte noch immer nicht den wissenschaftlich ermittelten, tatsächlichen Personalbedarf für gute Pflege, sie bedeuten jedoch für viele Einrichtungen die Möglichkeit für mehr Personal, insbesondere mehr Pflegeassistenzkräfte. Damit verbunden ist die Abschaffung der bisherigen Fachkraftquote, die durch einen heimindividuellen Qualifikationsmix ersetzt wird. Die Folge sind erhebliche Veränderungen in den Arbeits- und Pflegeabläufen, bei denen die Interessenvertretung kompetent mitzuwirken und mitzubestimmen hat.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundlagen der Finanzierung von Personalkosten in der stationären Langzeitpflege
- Das neue Personalbemessungsinstrument nach Prof. Rothgang
- Personalrichtwerte nach § 113c SGB XI
- Ermittlung der finanzierbaren Personalmenge in der eigenen Einrichtung
- Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
- Mitbestimmung bei sich verändernden Arbeitsabläufen
- Fort- und Weiterbildungsbedarfe erkennen und umsetzen
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Bewertung
98,1 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Überblick über die Regelungen in § 113c SGB XI - Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Zum Verständnis der gesetzlichen Regelungen erforderliche Informationen über die Studie Prof. Rothgangs und die daraus resultierenden Personalaufbauwerte
Qualifikationsniveaus im Sinne des § 113c SGB XI
Ausblick auf die landesrechtlichen Regelungen zur Finanzierung der stationären Langzeitpflege
Ausblick auf die landesrechtlichen Regelungen zu Mindestpersonalschlüsseln in der stationären Langzeitpflege
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Analyse von Arbeitsabläufen in der Pflege i.S.d. § 113c SGB XI, Überblick über seine Beteiligungsrechte bei daraus folgenden Maßnahmen für die Beschäftigten
Überblick über die Beteiligung der Interessenvertretung bei der Personalplanung und -werbung
Informationsrechte der Interessenvertretung hinsichtlich der Umsetzung des § 113c SGB XI
Qualifikationsniveaus des § 113c SGB XI und ihre Bedeutung für die tarifvertragliche Eingruppierung und betrieblichen Entgeltstrukturen
Vorbehaltene Tätigkeiten nach § 4 PflBG und die Aufgaben der Interessenvertretung hierbei
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung bei Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten im Kontext des § 113c SGB XI
Termine
11.06. – 13.06.2025
Berlin | Berlin-Wannsee
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft |
weitere Infos | Anmeldung | |
10.11. – 12.11.2025
Thüringen | Saalfeld
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft |
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