TVöD-/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht – aktive Mitbestimmung durchsetzen
Die Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Eingruppierung nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst dient u.a. der Kontrolle einer tarifkonformen Eingruppierung der Beschäftigten.
Die Interessenvertretung hat im Rahmen der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte die Aufgabe, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber tarifkonform eingruppiert hat. Ist das nicht der Fall, kann sie die Zustimmung verweigern.
Das Seminar ruft die wesentlichen tarif- und beteiligungsrechtlichen Grundlagen in Erinnerung und stellt den Ablauf des Beteiligungsverfahrens und die Möglichkeiten der Durchsetzung einer tarifkonformen Eingruppierung vor. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird das Verfassen von Zustimmungsverweigerungen geübt.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
- Rechtsgrundlagen und Systematik der Eingruppierung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts
- Abgrenzung der tarifgerechten Tätigkeitsdarstellung und -bewertung von den Verwaltungspraktiken der „Stellenbeschreibung“ und/oder „Stellenbewertung“ bzw. „Dienstpostenbewertung“
- Aufgaben des Arbeitgebers/der Dienstelle bei der tarifgerechten Feststellung der Eingruppierung, Mitwirkungspflichten der Beschäftigten und deren Grenzen
- Überblick über die tariflichen Anforderungen an eine sachgerechte Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung als Grundlage der Feststellung der Eingruppierung
- Darstellung der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Eingruppierung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts
- Anforderungen an die Beteiligungs- und Mitbestimmungsvorlage des Arbeitgebers/der Dienststelle für die gesetzliche Interessenvertretung
- Rechtssicherer Umgang mit und Verfahren bei unzulänglicher Unterrichtung und Beteiligung durch den Arbeitgeber/die Dienststelle
- Übungen in der kritischen Würdigung von betrieblichen Fällen und Beispielen
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV -
Bewertung
98,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Wiederholung: Rechtsgrundlagen und Systematik der Eingruppierung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts
Abgrenzung der tarifgerechten Tätigkeitsdarstellung und -bewertung von den Verwaltungspraktiken der „Stellenbeschreibung“ und/oder „Stellenbewertung“ bzw. sogar „Dienstpostenbewertung“
Aufgaben des Arbeitgebers/der Dienstelle bei der tarifgerechten Feststellung der Eingruppierung, Mitwirkungspflichten der Beschäftigten und deren Grenzen
Überblick über die tariflichen Anforderungen an eine sachgerechte Tätigkeitsdarstellung und Tätigkeitsbewertung als Grundlage der Feststellung der Eingruppierung
Darstellung der Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Eingruppierung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts
Anforderungen an die Beteiligungs- und Mitbestimmungsvorlage des Arbeitgebers/der Dienststelle für die gesetzliche Interessenvertretung
Rechtssicherer Umgang mit und Verfahren bei unzulänglicher Unterrichtung und Beteiligung durch den Arbeitgeber/die Dienststelle
Anforderungen an die „beachtliche Zustimmungsverweigerung“ – Erarbeiten eines Kriterienkatalogs und einer Checkliste
Übungen in der kritischen Würdigung von betrieblichen Fällen und Beispielen
Modell einer paritätisch besetzten betrieblichen Eingruppierungs- bzw. Bewertungskommission
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