Teilzeit, KAPOVAZ, Mini-Jobs und Befristung im Handel
Rechtsgrundlagen, Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte im Handel
Viele Menschen im Handel arbeiten in Teilzeit. Oft werden von Arbeitgebern auch nur noch Teilzeitarbeitsverhältnisse angeboten. Gleichzeitig gibt es Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen.
Auch die Anzahl der Mini-Jobs im Nebenerwerb steigt stetig. Auf die Spitze getrieben wird die Flexibilisierung zulasten der Arbeitnehmer*innen durch das Modell der Arbeit auf Abruf. Bei 'kapazitätsorientierter variabler Arbeitszeit' (KAPOVAZ) erbringen die Beschäftigten einen Großteil ihrer Arbeitsleistung je nach betrieblichem Arbeitsanfall.
Für all diese Vertragsformen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung aufgrund von Teilzeitarbeit im Betrieb zu verhindern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Rechtsgrundlagen (Gesetze, Tarifverträge) von Teilzeitarbeit und Befristung
- Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
- Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit (KAPOVAZ) oder Arbeit auf Abruf
- Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für den Einsatz von geringfügig Beschäftigten
- Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte)
- Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
-
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Übersicht: Rechtsgrundlagen zur Teilzeitarbeit und zur Befristung von Arbeitsverhältnissen:
- Die Entwicklung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Umsetzung der europäischen Richtlinien zu Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverträgen
- Regelungen des BGB und des Beschäftigungsförderungsgesetzes
- Bisherige Rechtsprechung zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen
Besonderheiten der Kapazitätsorientierten Variablen Arbeitszeit (KAPOVAZ) oder von Arbeit auf Abruf gemäß § 12 TzBfG (Voraussetzungen, Auswirkungen der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung)
Teilzeitbeschäftigung gemäß TzBfG (Ziel des Gesetzes, Förderung von Teilzeit, Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, Verbot der Kündigung wegen Teilzeit, Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot):
- Ablehnung wegen betrieblicher Gründe
- Verteilung der Arbeitszeit
- Anspruch auf Aus- und Weiterbildung
- Arbeit auf Abruf gemäß § 12 TzBfG
- Arbeitsplatzteilung gemäß § 13 TzBfG
Teilzeitarbeit auf der Grundlage des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (Anspruchsgrundlage, Meldefristen, Rückkehrmöglichkeiten, Information und Mitwirkung der Interessenvertretung)
Befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG (u.a. Katalog der Befristungsgründe, Rechtsprechung zu den Befristungsgründen)
Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG (Dauer der Befristung, Verlängerung innerhalb der Höchstdauer, Inhalte möglicher tarifvertraglicher und betrieblicher Regelungen)
Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für den Einsatz von geringfügig Beschäftigten nach dem Sozialgesetzbuch IV
Ziele, Strategien und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen
Mögliche Inhalte von Betriebsvereinbarungen zur Umsetzung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
Termine
Gerne bieten wir Ihnen für dieses Seminarthema eine maßgeschneiderte (Inhouse-)Schulung für Ihren Betrieb bzw. Ihre Dienststelle an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf: 0211 9046-0 bzw. info@verdi-bub.de
© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH