Künstliche Intelligenz
Mitbestimmungsrechte und Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung
Künstliche Intelligenz entfaltet in der Arbeitswelt eine enorme Dynamik und führt zu einer neuen Stufe des Wandels. Vor allem Systeme des maschinellen Lernens werden in Unternehmen und Verwaltungen erprobt und eingesetzt. Mit den Möglichkeiten der KI werden neue Geschäftsprozesse entwickelt, die Arbeitsinhalte und berufliche Anforderungen nachhaltig prägen werden. Die Europäische Union hat im Juli 2024 einen Regulierungsrahmen, den Artificial Intelligence Act (AI-Act), verabschiedet.
Mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen sind neue Möglichkeiten verbunden, gefährliche und körperlich belastende Arbeit zu reduzieren, Beschäftigte von monotonen Tätigkeiten zu entlasten oder sie bei komplexen Aufgaben zu unterstützen.
Im Seminar werden nach einer Bestandsanalyse und der Vorstellung von Beispielen bereits eingesetzter KI-Systeme der Unterschied zwischen KI- und IT-Systemen sowie die arbeits- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen dargestellt. Es werden Handlungsfelder der gesetzlichen Interessenvertretung für die betriebliche Praxis und den Einsatz von KI im Rahmen der europäischen und nationalen Regelungen entwickelt, Möglichkeiten der systematischen Beteiligung der Beschäftigten aufgezeigt und Inhalte für betriebliche Regelungen praxisnah entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- KI-Systeme im Unternehmen und Betrieb erkennen und identifizieren
- Künstliche Intelligenz, IT-Systeme: Definition, Unterschiede und Abgrenzung
- Rechtliche Voraussetzungen sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Einsatz von KI-Systemen
- Datenschutzaspekte bei KI-Anwendungen
- Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige KI mit Blick auf den AI-Act, Ziele für die Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
- Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen, u.a. Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten, Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Strategien für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung bei der Einführung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen
- Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Nutzung von KI-Systemen
-
Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-/PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG -
Bewertung
100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
KI-Systeme erkennen und identifizieren, die im Betrieb eingesetzt werden sollen
Was bedeutet "Künstliche Intelligenz" eigentlich?
Definition und Unterschied: Künstliche Intelligenz und IT-Systeme
Rechtliche Voraussetzungen sowie Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte beim betrieblichen Einsatz von KI-Systemen
Datenschutzaspekte bei KI-Anwendungen
Ethikleitlinien für eine vertrauenswürdige KI mit Blick auf den AI-Act, Ziele für die Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
Pflichten des Arbeitgebers beim Einsatz von KI-Systemen, u.a. Schutz personenbezogener Beschäftigtendaten und Arbeits- und Gesundheitsschutz
Strategien für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung bei der Einführung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen
Möglichkeiten, externen Sachverstand hinzuzuziehen
Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Nutzung von KI-Systemen:
- Kann eine IKT-Vereinbarung abgeschlossen werden?
- Für eine Sonderregelung spricht: Die derzeitige Lage kann genutzt werden, um Aspekte zu regeln, die nicht rechtlich verpflichtend sind
Termine
12.05. – 16.05.2025 Nordrhein-Westfalen | Bielefeld-Sennestadt | weitere Infos | Anmeldung | |
15.09. – 19.09.2025 Baden-Württemberg | Mosbach | weitere Infos | Anmeldung |
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