Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Der neue Paritätische Tarifvertrag NRW

Darstellung der Regelungsinhalte und ihrer arbeitsrechtlichen Bedeutung

Der Tarifvertrag der Paritätischen Tarifgemeinschaft ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsbedingungen bei jenen Arbeitgebern, die Mitglied der Paritätischen Tarifgemeinschaft sind oder Teile des Tarifvertrags freiwillig anwenden. Eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats ist es, die Umsetzung der bestehenden tariflichen Regelungen durch den Arbeitgeber zu überwachen und zu kontrollieren. Dies setzt fundierte Kenntnisse der tariflichen Regelungen voraus.

Das Seminar beinhaltet einen allgemeinen Überblick über die Ziele, Grundbegriffe und wesentlichen Inhalte des Tarifvertrags (Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag) für die Paritätische Gemeinschaft. Darüber hinaus werden die Regelungen aus individual- und kollektivrechtlicher Perspektive beleuchtet und gemeinsam praxisbezogene Handlungsoptionen entwickelt.

Themenüberblick:

  • Einordnung der Tarifverträge in die arbeitsrechtliche Systematik (Normenpyramide) Überblick über Aufbau und Struktur sowie Inhalte des M-TV und E-TV Darstellung der tarifvertraglichen Inhalte und Zuordnung zu den Tarifabschnitten: Arbeitszeit, Sonderformen der Arbeit Eingruppierung und Stufensystem Entgelt und zusätzliche Entgeltbestandteile (Zuschläge, Jahressonderzahlung etc.) Urlaub und sonstige Freistellungen Auszubildende Kündigungs- und Ausschlussfristen
  • Überleitung in den neuen Tarifvertrag Grundlagen des Eingruppierungsrechts: Akteure der Eingruppierung – wer ist im Betrieb an der Eingruppierung beteiligt? Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung, z.B. Tarifautomatik Aufbau und Struktur der Entgeltordnung Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
  • Klärung von Begriffen, u.a. "Arbeitsvorgang" und "Arbeitsschritte" Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung Übungen und Fälle zur Eingruppierung  Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten sowie Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Umsetzung von Tarifverträgen

  • Zielgruppe

    Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (49 Bewertungen)
    97,6 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Einordnung der Tarifverträge in die arbeitsrechtliche Systematik (Normenpyramide)
Überblick über Aufbau und Struktur sowie Inhalte des M-TV und E-TV
Darstellung der tarifvertraglichen Inhalte und Zuordnung zu den Tarifabschnitten:

  • Arbeitszeit, Sonderformen der Arbeit
  • Eingruppierung und Stufensystem
  • Entgelt und zusätzliche Entgeltbestandteile (Zuschläge, Jahressonderzahlung etc.)
  • Urlaub und sonstige Freistellungen
  • Auszubildende
  • Kündigungs- und Ausschlussfristen

Überleitung in den neuen Tarifvertrag
Grundlagen des Eingruppierungsrechts:

  • Akteure der Eingruppierung – wer ist im Betrieb an der Eingruppierung beteiligt?
  • Definitionen und Begriffe zur Eingruppierung, z.B. Tarifautomatik
  • Aufbau und Struktur der Entgeltordnung
  • Aufbau und Struktur einer Entgeltgruppe
  • Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers – zugewiesene tatsächliche Tätigkeit und Darstellung des Zusammenhangs zur Eingruppierung
  • Klärung von Begriffen, u.a. "Arbeitsvorgang" und "Arbeitsschritte"
  • Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
  • Übungen und Fälle zur Eingruppierung 

Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten sowie Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Umsetzung von Tarifverträgen
 

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
zurück zur Suche

Termine

Termine finden

(Format: TT.MM.JJJJ – Eingabe auch per Tastatur möglich)

18.05. – 22.05.2026 Nordrhein-Westfalen | Köln
Nur für den Bereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft
weitere Infos | Anmeldung

© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH

nach oben