Tarifvertrag Einzelhandel Bayern: Eingruppierung
Durch Anwendung der Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und unter aktiver Nutzung tarifvertraglicher Ansprüche können Betriebsräte einen Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit leisten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte um die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bedeutsam.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einkommensentwicklung und die persönlichen und betrieblichen Auswirkungen
- Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung
- Eingruppierungsgrundregeln
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei über- und außertariflichen Zulagen sowie bei Leistungsentlohnung
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen
- Wesentliche Inhalte des Lohn- und Gehaltstarifvertrags
- Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
- Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen
-
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Einkommensentwicklung, persönliche und betriebliche Auswirkungen
Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung, Rechtsfolgen für die Betroffenen nach Tarifvertragsgesetz
Rechtsansprüche der Betroffenen
§ 1 Gehaltstarifvertrag/Lohntarifvertrag EH-Bayern
§ 2 Gehaltsregelung:
- Eingruppierungsgrundregeln
- Spezialregeln für die Ersteingruppierung
- Um-/Höhergruppierung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- Durchsetzung der richtigen Eingruppierung
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Ein- und Umgruppierungen (§ 99 BetrVG)
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei über-/außertariflichen Zulagen und Leistungsentlohnung
§ 3 Gehaltstarifvertrag:
- A: Angestellte ohne abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- B: Angestellte mit kaufmännischer Ausbildung
- Abgrenzung von kaufmännischer und gewerblicher Tätigkeit
- Gehaltsgruppen I – IV, Tätigkeitsbeschreibungen und Beispiele, Abgrenzungen der Gruppen untereinander, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
- Zulagen
§ 2 Lohntarifvertrag
Lohngruppen II – V, Tätigkeitsbeschreibungen und Beispiel, Abgrenzung der Gruppen untereinander, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
§ 5 Ausbildungsvergütung
§ 6 Schlussbestimmungen
Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und Gehaltslisten (§ 80 Abs. 2 BetrVG i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 2 BetrVG)
Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen
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