Tarifvertrag Einzelhandel NRW: Eingruppierung
Durch Anwendung der Überwachungs- und Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und unter aktiver Nutzung tarifvertraglicher Ansprüche können Betriebsräte einen Beitrag zu mehr Einkommensgerechtigkeit leisten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte um die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns bedeutsam.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Einkommensentwicklung und die persönlichen und betrieblichen Auswirkungen
- Arbeitgeber mit und ohne Tarifbindung
- Eingruppierungsgrundregeln
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei über- und außertariflichen Zulagen sowie bei Leistungsentlohnung
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen
- Wesentliche Inhalte des Lohn- und Gehaltstarifvertrags
- Einsichtsrecht des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten
- Betriebsräte als Gestalter der Arbeits- und Lebensbedingungen
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Termin
01.06. – 03.06.2026
Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
Ende letzter Seminartag: 15:30 Uhr -
Hinweis
Speziell für den Handel -
Ort
44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum -
Seminarnummer
1400-2606012 -
Teilnehmendenkreis
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG -
Seminargebühr
1.090,00 EUR
Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte. -
Tagungsstättenkosten
Mit Übernachtung: 480,62 EUR inkl. MwSt.
Ohne Übernachtung: 216,00 EUR inkl. MwSt. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Nordrhein-Westfalen
Tel. 0211 9046-810
info.nrw@verdi-bub.de -
Bewertung
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Anmeldung zum Seminar
Tarifvertrag Einzelhandel NRW: Eingruppierung
- Seminarnummer 1400-2606012
- Ort 44135 Dortmund, Mercure Hotel Dortmund Centrum
- Termin 01.06. – 03.06.2026
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