Gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung
Speziell für SBVen in NRW
In diesem Tagesseminar beschäftigen wir uns mit der Thematik, dass für Menschen mit Behinderung im Arbeitsverhältnis besondere Regelungen gelten – einige nur für Schwerbehinderte, andere auch für Gleichgestellte. Schwerbehinderte haben beispielsweise ein besonderes Recht auf Teilzeit, auf zusätzliche Urlaubstage, eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und sie haben die Möglichkeit, angeordnete Mehrarbeit abzulehnen. Weniger bekannt ist das Recht auf Prävention, wenn das Beschäftigungsverhältnis gefährdet ist.
Dieses Seminar vermittelt einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Schwerbehindertenvertretungsarbeit und die Handlungsmöglichkeiten der SBV. Darüber hinaus erfahren Sie, wie betroffene Kolleg*innen bei der Antragstellung unterstützt werden können.
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Termin
13.04.2026
10:00 – 16:00 Uhr -
Ort
42103 Wuppertal, ver.di Bezirk Düssel-Rhein-Wupper -
Seminarnummer
1425-2604132 -
Teilnehmendenkreis
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des SBV-Grundseminars -
Freistellung
§ 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
275,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Nordrhein-Westfalen
Tel. 0211 9046-810
info.nrw@verdi-bub.de
Situation schwerbehinderter Menschen (Statistiken der Bundesagentur für Arbeit):
- Anteil an Erwerbsbeteiligung und Anteil an Arbeitslosigkeit
- Kündigungsschutz und Kündigungsgründe
- Leistungen zur Teilhabe, Grundsätze (§ 1 SGB IX)
Profilmethode: Anforderungs- und Fähigkeitsprofil
Prävention nach SGB IX:
- Kündigungsprävention (§§ 167, 168 SGB IX)
- Gesundheitsprävention (§§ 167, 168 SGB IX)
Anmeldung zum Seminar
Gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung
Speziell für SBVen in NRW
- Seminarnummer 1425-2604132
- Ort 42103 Wuppertal, ver.di Bezirk Düssel-Rhein-Wupper
- Termin 13.04.2026
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