SächsPersVG spezial: Die Sitzungsniederschrift
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift nach § 42 SächsPersVG behandelt.
Über jede Sitzung des Personalausschusses ist ein Protokoll zu führen. Diese dient u.a. der Dokumentation und Sicherung der vom Personalrat gefassten Beschlüsse. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient die Niederschrift als Beweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen und Grundlagen an Inhalt, Form und Anfertigung einer ordnungsgemäßen Sitzungsniederschrift nach SächsPersVG. Darüber hinaus wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Sitzungsniederschrift gegeben.
Aufbauend und vertiefend kann das Seminar „Wer macht das Protokoll?“ besucht werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Ziel und Zweck der Niederschrift nach SächsPersVG
- Mindestvoraussetzungen an Inhalt, Form, Anfertigung und Aufbewahrung der Niederschrift nach § 42 SächsPersVG
- Wer hat Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift, wer auf Auszüge aus der Sitzungsniederschrift?
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Termin
15.06.2026
09:00 – 16:00 Uhr -
Ort
01157 Dresden, Amedia Hotel Dresden Elbpromenade -
Seminarnummer
1700-2606151 -
Teilnehmendenkreis
Personalratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des PR-Grundseminars -
Freistellung
§ 47 Abs. 1 SächsPersVG -
Kostenübernahme
§ 45 Abs. 1 SächsPersVG -
Seminargebühr
350,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Sachsen
Tel. 0351 205 740-0
info.sachsen@verdi-bub.de
Ziel und Zweck der Niederschrift nach SächsPersVG
Funktion und Bedeutung der Niederschrift
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen (§ 416 ZPO, Beweiskraft von Privaturkunden und § 42 SächsPersVG)
Zusammenhang zwischen Sitzungsniederschrift und Beschlussfassung
Bedeutung der Sitzungsniederschrift für die Arbeit und Erklärungen des Personalrats gegenüber der Dienststelle
Mindestvoraussetzungen an Inhalt, Form, Anfertigung und Aufbewahrung der Niederschrift nach § 42 SächsPersVG
Wer hat Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift, wer auf Auszüge aus der Sitzungsniederschrift?
Können Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift erhoben werden? Darf die Sitzungsniederschrift berichtigt werden?
Aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Anmeldung zum Seminar
SächsPersVG spezial: Die Sitzungsniederschrift
- Seminarnummer 1700-2606151
- Ort 01157 Dresden, Amedia Hotel Dresden Elbpromenade
- Termin 15.06.2026
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