Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

SächsPersVG spezial: Die Sitzungsniederschrift

In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift nach § 42 SächsPersVG behandelt.

Über jede Sitzung des Personalausschusses ist ein Protokoll zu führen. Diese dient u.a. der Dokumentation und Sicherung der vom Personalrat gefassten Beschlüsse. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient die Niederschrift als Beweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.

Das Seminar befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen und Grundlagen an Inhalt, Form und Anfertigung einer ordnungsgemäßen Sitzungsniederschrift nach SächsPersVG. Darüber hinaus wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine Sitzungsniederschrift gegeben.

Aufbauend und vertiefend kann das Seminar „Wer macht das Protokoll?“ besucht werden.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Ziel und Zweck der Niederschrift nach SächsPersVG
  • Mindestvoraussetzungen an Inhalt, Form, Anfertigung und Aufbewahrung der Niederschrift nach § 42 SächsPersVG
  • Wer hat Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift, wer auf Auszüge aus der Sitzungsniederschrift?

  • Termin

    03.07.2026
    09:00 – 16:00 Uhr
  • Ort

    04329 Leipzig, H4 Hotel Leipzig
  • Seminarnummer

    1700-2607031
  • Teilnehmendenkreis

    Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des PR-Grundseminars
  • Freistellung

    § 47 Abs. 1 SächsPersVG
  • Kostenübernahme

    § 45 Abs. 1 SächsPersVG
  • Seminargebühr

    350,00 EUR
    Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Sachsen
    Tel. 0351 205 740-0
    info.sachsen@verdi-bub.de

Ziel und Zweck der Niederschrift nach SächsPersVG
Funktion und Bedeutung der Niederschrift
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen (§ 416 ZPO, Beweiskraft von Privaturkunden und § 42 SächsPersVG)
Zusammenhang zwischen Sitzungsniederschrift und Beschlussfassung
Bedeutung der Sitzungsniederschrift für die Arbeit und Erklärungen des Personalrats gegenüber der Dienststelle 
Mindestvoraussetzungen an Inhalt, Form, Anfertigung und Aufbewahrung der Niederschrift nach § 42 SächsPersVG
Wer hat Anspruch auf Aushändigung der Sitzungsniederschrift, wer auf Auszüge aus der Sitzungsniederschrift?
Können Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift erhoben werden? Darf die Sitzungsniederschrift berichtigt werden?
Aktuelle Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

SächsPersVG spezial: Die Sitzungsniederschrift

  • Seminarnummer 1700-2607031
  • Ort 04329 Leipzig, H4 Hotel Leipzig
  • Termin 03.07.2026
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