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Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet in letzter Instanz jährlich in ca. 2.000 Fällen über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie bei Problemen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (für Streitigkeiten zwischen Personalrat und Dienststellenleitung ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig). Aufgabe des Bundesarbeitsgerichts ist es, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu wahren und das Recht dort fortzuentwickeln, wo der Gesetzgeber unbewusst keine abschließende Regelung getroffen oder die nähere Ausgestaltung des Rechts bewusst den Gerichten überlassen hat (Quelle: Wikipedia).

In diesem Seminar wird die Arbeitsweise und Funktion des Bundesarbeitsgerichts im Verhältnis zu den Arbeitsgerichten erster und zweiter Instanz dargestellt. Anhand von Fällen wird die für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen relevante Rechtsprechung des BAG vorgestellt und diskutiert. In diesem Zusammenhang werden die für die Arbeit der Betriebs- und Personalräte und die Arbeitsverhältnisse relevanten Entscheidungen des letzten Jahres ausgewertet. Abgerundet wird das Seminar durch einen Besuch des Bundesarbeitsgerichts und die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Rechtssystematik und Rechtsgrundlagen
  • Gestaltung von Verträgen (Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge usw.) unter Beachtung der §§ 305 bis 310 BGB
  • Ansprüche auf Teilzeit, Arbeitszeitverteilung und befristete Arbeitsverträge mit den entsprechenden Formvorschriften
  • Kündigungsschutz der Arbeitnehmer*innen allgemein und Besonderheiten im Zusammenhang mit Betriebsänderungen und Betriebsübergängen
  • Ansprüche aus tarifvertraglichen Regelungen sowie deren Nachwirkung
  • Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Aufgaben für Betriebs- und Personalräte aus der behandelten aktuellen Rechtsprechung
  • Nach Terminverfügbarkeit: Besuch des BAG zu Verfahren bei Mitbestimmungsangelegenheiten

  • Termin

    17.11. – 21.11.2025
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr
  • Hinweis

    Dieser Termin ist stark nachgefragt.
  • Ort

    99084 Erfurt, Mercure Hotel Erfurt Altstadt
  • Seminarnummer

    AS08-2511171
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des Seminars „Einführung in das Arbeitsrecht 1“
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 47 Abs. 1 SächsPersVG
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, § 45 Abs. 1 SächsPersVG
  • Seminargebühr

    1.450,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 1.103,00 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 575,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 089 4444352-04
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (199 Bewertungen)
    96,06 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Einführung in die Arbeitsgerichtsbarkeit:

  • Rechtsgrundlagen der Verfahren am Arbeitsgericht (insbesondere zu Beschlussverfahren)
  • Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit

Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung des BAG im vergangenen Jahr zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht
Die Seminarschwerpunkte stellen nur einen Überblick dar. Unsere Referenten orientieren sich bei der Themenauswahl an wichtigen neuen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts für Betriebs- und Personalräte:

  • Arbeitspflicht
  • Direktionsrecht (zu Arbeitsinhalt, Arbeitszeit und Arbeitsort)
  • Annahmeverzug
  • Arbeitszeit und Teilzeit
  • Bezugnahmeklauseln im Arbeitsvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag und deren Auslegung
  • Freiwilligkeitsvorbehalte und Widerrufbarkeit
  • Sonderzahlungsansprüche
  • Ausschlussfristen
  • Wettbewerbsverbote
  • Schadenersatz und Haftung
  • Ausgleichsquittungen
  • Behinderung und rechtliche Besonderheiten
  • Befristungsangelegenheiten
  • Kündigungsfragen
  • Betriebsübergang

Die Teilnahme an Verhandlungen des BAG ist Seminarbestandteil.
Vor Verhandlungsbeginn erfolgt durch einen Vertreter des BAG eine Einweisung in die jeweiligen Rechtsfragen und Schwerpunkte. Da es sich in der Regel um Mitbestimmungsangelegenheiten handelt, werden auch hier Kenntnisse für die Arbeit des Betriebs-/Personalrats vermittelt.

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Arbeitsrecht für erfahrene Betriebs-/Personalratsmitglieder

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt

  • Seminarnummer AS08-2511171
  • Ort 99084 Erfurt, Mercure Hotel Erfurt Altstadt
  • Termin 17.11. – 21.11.2025
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