Seminare für BR, PR, JAV, MAV und SBV

Arbeitsrecht des öffentlichen Diensts

Das Arbeitsrecht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist stark durch Tarifverträge (insbesondere den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, z.B. TVöD) geprägt.

In diesem Seminar werden arbeitsrechtliche Aspekte behandelt, die nicht in Tarifverträgen geregelt sind, jedoch für eine erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit von großer Bedeutung sind. In kompakter Form werden die Grundzüge des Individualarbeitsrechts vermittelt. Soweit spezielle tarifvertragliche Regelungen bestehen, wird auf diese Bezug genommen und ihr Verhältnis zu den gesetzlichen individualrechtlichen Regelungen dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
  • Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
  • Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Darstellung gesetzlicher Grundlagen zu den Inhalten des Arbeitsverhältnisses
  • Überblick: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
  • Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts

Hinweis: Die dreiteilige Seminarreihe „Einführung in das Arbeitsrecht“ kann aufbauend zu diesem Seminar besucht werden. Sie vermittelt vertiefende Kenntnisse insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des Individualarbeitsrechts. Da auch die Tarifverträge eine wichtige Arbeitsgrundlage für die gesetzliche Interessenvertretung sind, sollten auch spezielle Seminare zum TVöD besucht werden, z.B. "Grundlagen des TVöD: Einführung und Überblick".

  • Termin

    21.09. – 25.09.2026
  • Ort

    83098 Brannenburg, ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg
  • Seminarnummer

    AS08-2609212
  • Teilnehmendenkreis

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    1.390,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 791,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 089 4444352-04
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (47 Bewertungen)
    99,16 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Allgemeine Einführung in das Tarifrecht und die Tarifverträge des öffentlichen Diensts:

  • Interessen der Tarifparteien, Ziele der Tarifrechtsreform, Prozessvereinbarung
  • Abgelöste und den TVöD ergänzende Tarifverträge
  • Öffnungsklauseln und dezentrale Regelungsbedarfe für gesetzliche Interessenvertretungen

Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
Einordnung des Tarifvertrags ins Arbeitsrechtssystem – Verhältnis zu Gesetzen und betrieblichen Regelungen (Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen)
Struktur und Aufbau des TVöD (Allgemeiner Teil und Besondere Teile)
Einführung in die Vorschriften in den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts zu Inhalt, Aufgaben und Pflichten der Akteure, Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, zum Urlaubsrecht oder zur Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (Beispiele und Praxisfälle)
Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts
Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung und betriebliche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften aus den Tarifverträge des öffentlichen Diensts

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

Arbeitsrecht des öffentlichen Diensts

  • Seminarnummer AS08-2609212
  • Ort 83098 Brannenburg, ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg
  • Termin 21.09. – 25.09.2026
zurück zur Suche

© ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH

nach oben