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Arbeitsrecht des öffentlichen Diensts

Das Arbeitsrecht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist stark durch Tarifverträge (insbesondere den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, z.B. TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind, aber dennoch für eine erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit von großer Bedeutung sind. In kompakter Form werden die Grundzüge des Individualarbeitsrechts vermittelt. Soweit spezielle tarifvertragliche Regelungen bestehen, wird auf diese Bezug genommen und das Verhältnis zu den gesetzlichen individualrechtlichen Regelungen dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
  • Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
  • Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Darstellung gesetzlicher Grundlagen zu den Inhalten des Arbeitsverhältnisses
  • Überblick: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
  • Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts

Hinweis: Die dreiteilige Seminarreihe „Einführung in das Arbeitsrecht“ kann aufbauend zu diesem Seminar besucht werden. Sie vermittelt vertiefende Kenntnisse insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des Individualarbeitsrechts. Da auch die Tarifverträge eine wichtige Arbeitsgrundlage für die gesetzliche Interessenvertretung sind, sollten auch spezielle Seminare zum TVöD besucht werden, z.B. "Grundlagen des TVöD: Einführung und Überblick".

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Bewertung

    (33 Bewertungen)
    100,0 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Allgemeine Einführung in das Tarifrecht und die Tarifverträge des öffentlichen Diensts:

  • Interessen der Tarifparteien, Ziele der Tarifrechtsreform, Prozessvereinbarung
  • Abgelöste und den TVöD ergänzende Tarifverträge
  • Öffnungsklauseln und dezentrale Regelungsbedarfe für gesetzliche Interessenvertretungen

Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
Einordnung des Tarifvertrags ins Arbeitsrechtssystem – Verhältnis zu Gesetzen und betrieblichen Regelungen (Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen)
Struktur und Aufbau des TVöD (Allgemeiner Teil und Besondere Teile)
Einführung in die Vorschriften in den Tarifverträgen des öffentlichen Diensts zu Inhalt, Aufgaben und Pflichten der Akteure, Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, zum Urlaubsrecht oder zur Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (Beispiele und Praxisfälle)
Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts
Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung und betriebliche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften aus den Tarifverträge des öffentlichen Diensts

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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Termine

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24.02. – 28.02.2025 Berlin | Berlin-Wannsee weitere Infos | Anmeldung
19.05. – 23.05.2025 Bayern | Bernau am Chiemsee weitere Infos | Anmeldung
21.07. – 25.07.2025 Bayern | Brannenburg weitere Infos | Anmeldung

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