Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. In kompakter Form werden die Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
- Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
- Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Darstellung gesetzlicher Grundlagen zu den Inhalten des Arbeitsverhältnisses
- Überblick: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts
Hinweis: Aufbauend auf diesem Seminar kann die dreiteilige Seminarreihe zum Arbeitsrecht besucht werden. Diese Seminare vermitteln insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts vertiefende Kenntnisse. Da auch Tarifverträge wichtige Arbeitsgrundlagen der gesetzlichen Interessenvertretung sind, sollten auch Spezialseminare zum TVöD besucht werden, z.B. 'TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick'.
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Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Bewertung
100,0% unserer Teilnehmer/-innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Allgemeine Einführung in das Tarifrecht und die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes:
- Interessen der Tarifparteien, Ziele der Tarifrechtsreform, Prozessvereinbarung
- Abgelöste und den TVöD ergänzende Tarifverträge
- Öffnungsklauseln und dezentrale Regelungsbedarfe für gesetzliche Interessenvertretungen
Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
Einordnung des Tarifvertrags ins Arbeitsrechtssystem – Verhältnis zu Gesetzen und betrieblichen Regelungen (Betriebs-/Dienstvereinbarungen)
Struktur und Aufbau des TVöD (Allgemeiner Teil und Besondere Teile)
Einführung in die Vorschriften in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes zu Inhalt, Aufgaben und Pflichten der Akteure, Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, zum Urlaubsrecht oder zur Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (Beispiele und Praxisfälle)
Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts
Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung und betriebliche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften aus den Tarifverträge des öffentlichen Dienstes
Termine
17.07. – 21.07.2023 Bayern | Brannenburg | weitere Infos | Anmeldung | |
11.09. – 15.09.2023 Niedersachsen | Undeloh | weitere Infos | Anmeldung |
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