Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
Aus Angst um den Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben oder eine Kündigung vorzubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum Umgang mit Kranken.
Es ist illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen „Fehlzeitenmanagement“, Krankenrückkehrgespräche und Ähnliches dem gesetzlichen Auftrag zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß SGB IX.
In dem Seminar wird vermittelt, wie sich Betriebs- und Personalräte für den Schutz von Kolleg*innen einsetzen können und welche Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Praxis im Betrieb ergriffen werden können. Das BEM-Verfahren wird als Alternative skizziert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung?
- Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u. Ähnliches: Ziele, Grenzen zur Illegalität
- Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.B. „krankheitsbedingte“ Kündigung); Persönlichkeitsrechte
- Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen?
- Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungsmanagement (Kurzüberblick)
- Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Rechte der Betroffenen
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit
-
Termin
03.12.2026
09:00 – 16:30 Uhr -
Ort
01067 Dresden, HYPERION Hotel Dresden am Schloss -
Seminarnummer
AS12-2612031 -
Teilnehmendenkreis
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX -
Kostenübernahme
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 8 SGB IX -
Seminargebühr
490,00 EUR
Die Tagesverpflegung ist in der Seminargebühr bereits enthalten. -
Kontakt
ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
Tel. 0211 9046-870
zvs@verdi-bub.de -
Bewertung
96,35 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung?
Krankenrückkehrgespräche (KRG), „Gesundheitsgespräche“, Fehlzeitenmanagement u. Ähnliches:
- Was wird damit bezweckt, wo liegen die Grenzen zur Illegalität?
Arbeitsrechtliche Auswirkungen auf die betroffenen Beschäftigten:
- Gibt es eine Verpflichtung zur Teilnahme am Gespräch?
- Welche Folgen können sich aus den Gesprächen für die Beschäftigten ergeben?
Risiko krankheitsbedingte Kündigung
Krankenrückkehrgespräche contra Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten
Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen?
Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers:
- Kurzüberblick: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung:
- Rechte der betroffenen Beschäftigten
Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung, Regelungen in Bezug auf Arbeitsunfähigkeit
Anmeldung zum Seminar
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
- Seminarnummer AS12-2612031
- Ort 01067 Dresden, HYPERION Hotel Dresden am Schloss
- Termin 03.12.2026
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