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SBV plus: Die Inklusionsvereinbarung

Grundlagen zur Erarbeitung einer betrieblichen Inklusionsvereinbarung

Die Schwerbehindertenvertretung besitzt nach dem SGB IX Handlungsmöglichkeiten, um ihre zentrale Aufgabe erfüllen zu können: Die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung in den Betrieb bzw. die Dienststelle zu fördern (§ 178 Abs. 1 SGB IX).

Mit dem Abschluss einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX kann sie deren Beschäftigungssituation verbessern, insbesondere mit Blick auf Stellenbesetzungen, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Prävention. Hierfür besitzt die SBV sogar das Initiativrecht.

Unterstützung kommt auch vom Integrationsamt, das die Aufgabe des Moderators bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeber, SBV, Personal-/Betriebsrat und Arbeitgeberbeauftragten hat.

Im Seminar lernen Sie zudem verschiedene Regelungsvarianten kennen, die für eine praxisgerechte Inklusionsvereinbarung in Frage kommen können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Inklusionsvereinbarung: Zweck, rechtlicher Status, Wirksamkeit
  • Wer verhandelt die Inklusionsvereinbarung?
  • Moderatorenaufgabe des Integrationsamts – verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?
  • Mögliche Regelungsinhalte, Eckpunkte einer Inklusionsvereinbarung
  • Überblick: Personalplanung, Stellenbesetzung, behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen, Teilzeitarbeit, Prävention/BEM
  • Etappen: Ist-Analyse, Ziele, Ausformulierung, Verhandlung, Abschluss
  • Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten
  • Praktische Übung: Erstellen eines Entwurfs einer Inklusionsvereinbarung

  • Termin

    02.12. – 04.12.2025
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 15:00 Uhr
  • Ort

    70825 Korntal-Münchingen, Abacco Hotel
  • Seminarnummer

    AS22-2512021
  • Teilnehmendenkreis

    Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des SBV-Grundseminars
  • Freistellung

    § 179 Abs. 4 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Kostenübernahme

    § 179 Abs. 8 SGB IX, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV
  • Seminargebühr

    1.030,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 496,00 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 258,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de
  • Bewertung

    (35 Bewertungen)
    98,33 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.

Gesetzliche Regelungen zur angemessenen Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung bei der Besetzung von Arbeitsplätzen:

  • Anzustrebende Beschäftigungsquote
  • Teilzeitarbeit
  • Ausbildung behinderter Jugendlicher (Berufsausbildung)
  • Umsetzung der Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Gesundheitsförderung (Pausen)
  • Einbindung des Werks- oder Betriebsarztes

Eckpunkte einer Inklusionsvereinbarung:

  • Präambel
  • Ist-Situation
  • Zielvereinbarungen
  • Umsetzung der Vereinbarung
  • Berichtspflicht/Controlling

Rechtlicher Status der Inklusionsvereinbarung
Zusammenarbeit der verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

SBV plus: Die Inklusionsvereinbarung

Grundlagen zur Erarbeitung einer betrieblichen Inklusionsvereinbarung

  • Seminarnummer AS22-2512021
  • Ort 70825 Korntal-Münchingen, Abacco Hotel
  • Termin 02.12. – 04.12.2025

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