Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen können.
Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbeziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
- Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen
- Folgen für die Belegschaft
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
- Interessenausgleich/Sozialplan
- Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Berater*innen und Sachverständigen
- Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
- Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung
-
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder -
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des BR-Grundseminars -
Freistellung
§ 37 Abs. 6 BetrVG -
Bewertung
97,8 % unserer Teilnehmer*innen bewerten dieses Seminar mit „sehr gut/gut“.
Rechtliche Grundlagen zu betrieblichen Veränderungsprozessen und Betriebsänderungen
Formen der Betriebsänderung (vom Um-/Neubau über Einführung neuer Arbeitsmethoden und technischer Einrichtungen bis hin zum Personalabbau, zur Auslagerung, Verlegung und Zusammenlegungen von Betrieben, Betriebsteilen etc.)
Arbeitsrechtliche Folgen für die Belegschaft
Beteiligung des Betriebsrats bei einer geplanten Betriebsänderung:
- Unterrichtungs-, Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats in Bezug auf einen Interessenausgleich/Sozialplan
- Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen
- Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats – welche Betriebsänderung löst welche Beteiligungsrechte aus?
- Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten – Einigungsstelle, Arbeitsgericht
- Rechtsfolgen der Verletzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Zuständigkeiten des Betriebs-/Gesamtbetriebsrats
Interessenausgleich- und/oder Sozialplanverhandlungen:
- Ziele und strategisches Vorgehen des Betriebsrats
- Mögliche Inhalte des Interessenausgleichs/Sozialplans
- Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Berater*innen und Sachverständigen
Aktuelle Rechtsprechung
Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung
Termine
05.05. – 07.05.2025 Nordrhein-Westfalen | Köln | weitere Infos | Anmeldung | |
15.09. – 17.09.2025 Sachsen | Leipzig | weitere Infos | Anmeldung |
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