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SBV plus: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen von Menschen mit Behinderung

Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelten zum Schutz und zum Nachteilsausgleich besondere Regelungen zum Kündigungsschutz. Darüber hinaus hat die Schwerbehindertenvertretung (SBV) gemäß des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) ein Anhörungsrecht bei allen Kündigungen von Beschäftigten mit Behinderung.

Im Seminar werden die Grundzüge des Kündigungsschutzrechts für Menschen mit Behinderung und die Präventionspflichten zum Erhalt der Beschäftigungsverhältnisse dargestellt. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber überhaupt Menschen mit Behinderung kündigen darf. Wie muss die Schwerbehindertenvertretung einbezogen werden? Welche Reaktionsmöglichkeiten hat die SBV, was ist alles zu beachten, und wie können betroffene Beschäftigte vor einer Kündigung geschützt werden?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundlagen und Rechtsquellen des Kündigungsschutzrechts für Menschen mit Behinderung
  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen
  • Präventionspflichten des Arbeitgebers zur Vermeidung von Kündigungen nach SGB IX
  • Voraussetzung für die Anhörungspflicht des Arbeitgebers nach § 178 SGB IX
  • Umfang der Anhörungspflichten zu den einzelnen Kündigungsgründen (verhaltens-, betriebs- und personenbedingt)
  • Zeitpunkt der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung – vor oder nach der Zustimmung des Integrationsamts?
  • Reaktionsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
  • Bearbeitung von Fällen aus der Praxis

  • Termin

    23.02. – 27.02.2026
    Beginn erster Seminartag: 10:30 Uhr
    Ende letzter Seminartag: 14:00 Uhr
  • Ort

    20146 Hamburg, Mercure Hotel Hamburg Mitte
  • Seminarnummer

    AS22-2602235
  • Teilnehmendenkreis

    Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Besuch des SBV-Grundseminars
  • Freistellung

    § 179 Abs. 4 SGB IX
  • Kostenübernahme

    § 179 Abs. 8 SGB IX
  • Seminargebühr

    1.290,00 EUR
    Hinzu kommen die Kosten der Tagungsstätte.
  • Tagungsstättenkosten

    Mit Übernachtung: 1.161,00 EUR inkl. MwSt.
    Ohne Übernachtung: 425,00 EUR inkl. MwSt.
  • Kontakt

    ver.di-b+b-Büro Zentraler Veranstaltungsservice (ZVS)
    Tel. 0211 9046-870
    zvs@verdi-bub.de

Grundlagen und Rechtsquellen des Kündigungsschutzrechts für Menschen mit Behinderung
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen
Präventionspflichten des Arbeitgebers zur Vermeidung von Kündigungen nach SGB IX
Voraussetzung für die Anhörungspflicht des Arbeitgebers nach § 178 SGB IX
Umfang der Anhörungspflichten zu den einzelnen Kündigungsgründen (verhaltens-, betriebs- und personenbedingt), unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
Zeitpunkt der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung – vor oder nach der Zustimmung des Integrationsamts?
Reaktionsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Bearbeitung von Fällen aus der Praxis

Hier den Themenplan als PDF downloaden.

Anmeldung zum Seminar

SBV plus: Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen von Menschen mit Behinderung

  • Seminarnummer AS22-2602235
  • Ort 20146 Hamburg, Mercure Hotel Hamburg Mitte
  • Termin 23.02. – 27.02.2026
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