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Online-Seminar: Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung (in Teilzeit)

Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!

Öffentlichkeitsarbeit ist sowohl Kommunikationsinstrument als auch strategisches Mittel zur Zielerreichung. Regelmäßige Information und Transparenz, z.B. über aktuelle Projekte, schaffen zudem Vertrauen in die Arbeit der Interessenvertretung. Gut informierte Kolleg*innen können die gesetzliche Interessenvertretung z.B. in Verhandlungsprozessen mit dem Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleitung unterstützen.

Ziel des Seminars ist es, neben den rechtlichen Grundlagen auch die Ziele, Methoden und Möglichkeiten einer wirkungsvollen und an den Bedürfnissen der Kolleg*innen orientierten Öffentlichkeitsarbeit vorzustellen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Begriffsklärung; Abgrenzung zu anderen Maßnahmen (z.B. Werbung)
  • Ziele, Aufgaben und Nutzen der Öffentlichkeitsarbeit aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung
  • Rechtliche Grundlagen, z.B. in Bezug auf Umfang und Inhalt von Öffentlichkeitsarbeit; Presse- und Versammlungsrecht; Datenschutz; Recht am Bild
  • Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit (Versammlungen, Sprechstunden, Aktionen, vom „Schwarzen Brett“ bis zur Nutzung digitaler sozialer Medien etc.)
  • Unterschiede zwischen betriebsinterner und betriebsübergreifender Öffentlichkeitsarbeit
  • Beispiele zielgruppenorientierter, kreativer Öffentlichkeitsarbeit: Was erregt Aufmerksamkeit? Was spricht an?

  • Zielgruppe

    Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
  • Freistellung

    § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 SGB IX

Überblick: Geschichte der Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklung des Begriffs "Public Relations"
Begriffsklärung: Was verstehen wir unter betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit?
Abgrenzung zu anderen Maßnahmen und Instrumenten der Kommunikation nach außen (z.B. Werbung)
Ziele, Aufgaben und Nutzen von Öffentlichkeitsarbeit aus Sicht der gesetzlichen Interessenvertretung
Rechtliche Grundlagen, z.B. zu Umfang und Inhalt der Öffentlichkeitsarbeit:

  • Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsrecht
  • Presse-, Urheber- und Versammlungsrecht
  • Datenschutz

Methoden, Formen und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit für gesetzliche Interessenvertretungen:

  • Betriebs-/Personalversammlungen
  • Sprechstunden
  • Zeitungen
  • Flugblätter
  • Aktionen
  • Social Media etc.

Unterschiede zwischen betrieblicher und überbetrieblicher Öffentlichkeitsarbeit
Beispiele für die Planung und Durchführung zielgruppenorientierter, kreativer Öffentlichkeitsarbeit

Hier den Themenplan als PDF downloaden.
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17.03. – 21.03.2025 Online-Veranstaltung | Internet weitere Infos | Anmeldung
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