JAV-Wahl nach dem BetrVG
Nach der Wahl
Darauf kommt es an
Das Wahlergebnis steht fest. Und trotzdem ist die Arbeit des Wahlvorstands noch nicht beendet. Neben der Verpflichtung, das Wahlergebnis bekannt zu machen, muss er auch zur ersten Sitzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der so genannten konstituierenden Sitzung einladen. Der Wahlvorstand leitet die Wahl der/des Vorsitzenden der JAV ein. Es wird ein Wahlleiter gewählt, und nach der Wahl übergibt dieser dann die Leitung der Sitzung der/dem neuen JAV-Vorsitzenden. Ist dies geschehen und sind die Wahlunterlagen an den Betriebsrat übergeben, endet der Job des Wahlvorstands.
Das Wahlergebnis
Der Wahlvorstand muss das Ergebnis bekannt geben und natürlich die Gewählten schriftlich informieren. Sie können innerhalb von drei Arbeitstagen nach Unterrichtung ihre Wahl ablehnen. In diesem Fall rückt die oder der Nächste in die gewählte JAV nach. Danach wird über die gewählten JAV-Mitglieder per Aushang informiert. Die JAV-Wahl kann innerhalb der ersten zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses angefochten werden. Um das zu vermeiden, muss der Wahlvorstand in jeder Phase korrekt vorgehen.
Die Konstituierung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Wahlvorstand muss vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag alle gewählten JAV-Mitglieder zu einer konstituierenden Sitzung einladen. Nach der Wahl eines Wahlleiters wählt die JAV aus ihrer Mitte die oder den Vorsitzende/-n und die oder den Stellvertreter*in.
Kurz gefasst: Der Ablauf nach der Wahl
- Schriftliche Benachrichtigung der Gewählten
- Aushang über die gewählten JAV-Mitglieder
- Wahlniederschrift für den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft
- Einberufung der konstituierenden Sitzung der JAV
- Übergabe und Aufbewahrung der Wahlunterlagen mindestens bis zum Ende der Amtsperiode der JAV