JAV-Wahl nach dem BetrVG
Vor der Wahl
Darauf kommt es an
Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen) werden in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmer*innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer*innen) oder die zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind, gewählt. Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist die Bildung der JAV obligatorisch. Der Betriebsrat ist zwingend verpflichtet, die Wahl vorzubereiten und durchzuführen.
Alle zwei Jahre wird gewählt
Die regelmäßigen Wahlen der JAV finden alle zwei Jahre statt, immer zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November, in geraden Kalenderjahren. Aber auch außerhalb dieser Periode können Neuwahlen stattfinden. Das passiert, wenn zum Beispiel eine JAV zurücktritt oder aber noch keine JAV existiert und erstmals in einem Betrieb gewählt wird.
Der Wahlvorstand organisiert die Wahl
Der Wahlvorstand wird in der Regel vom amtierenden Betriebsrat eingesetzt. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern, von denen mindestens eins wählbar sein muss. Ein Mitglied des Wahlvorstandes übernimmt den Wahlvorstandsvorsitz. Der Wahlvorstand organisiert die Wahl und ist für die korrekte Durchführung verantwortlich.
Kurz gefasst: Der Ablauf der Wahl
Der Wahlvorstand erstellt eine Wählerliste und macht das Wahlausschreiben im Betrieb bekannt. Darin ist u.a. festgelegt, wann gewählt wird, wie viele JAV-Mitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Zeitpunkt Vorschläge für Kandidat*innen eingereicht werden können. Die Wahl der JAV-Mitglieder erfolgt als Mehrheits- oder Verhältniswahl. Nach Auszählung der Stimmen stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest, gibt es bekannt und lädt zur konstituierenden Sitzung ein.
