JAV-Wahl nach dem BetrVG
Die Einleitung der JAV-Wahl
Darauf kommt es an
In dieser Phase muss der Wahlvorstand die Wählerliste erstellen, die Anzahl der zu wählenden JAV-Mitglieder festlegen und die Mindestsitze für das "Minderheitengeschlecht" (Frauen oder Männer) in der zukünftigen JAV berechnen. Das Wahlausschreiben schließt diesen Abschnitt der Vorbereitung ab.
Die Wählerliste
Der Wahlvorstand muss feststellen, wer wahlberechtigt ist und eine Wählerliste erstellen. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer/-innen unter 18 Jahren und zusätzlich alle Auszubildenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Unterlagen für die Wählerliste muss der Arbeitgeber bereitstellen. Die Wählerliste und die Wahlordnung muss der Wahlvorstand im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich. Einsprüche gegen die Wählerliste müssen innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Die Anzahl der JAV-Mitglieder und die Zusammensetzung der JAV
Wie viele JAV-Mitglieder gewählt werden, ist abhängig von der Zahl der jugendlichen Arbeitnehmer/-innen bzw. der Anzahl der Auszubildenden, die im Betrieb beschäftigt sind. Sie ergibt sich aus § 62 BetrVG.
Das Wahlausschreiben
Mit dem Wahlausschreiben werden die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung eingeleitet. Es muss spätestens sechs Wochen vor der Stimmabgabe bekannt gemacht werden. Die Erstellung des korrekten und vollständigen Wahlausschreibens ist eine der wichtigsten Aufgaben des Wahlvorstands.
Kurz gefasst
Das Wahlausschreiben beinhaltet u.a.
- Zeit, Tag und Ort der Stimmabgabe
- Informationen über die Briefwahl
- Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Wählerliste
- Fristen zur Einreichung der Kandidatenvorschläge.