JAV-Wahl nach dem BPersVG
Vor der Wahl
Darauf kommt es an
Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen) werden in Dienststellen gewählt, in denen es Personalvertretungen gibt und denen in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. Es gibt keine zwingende Verpflichtung zur Wahl. Der zuständige Personalrat sollte aber darauf hinwirken, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen eine JAV gewählt wird. Tut er das nicht, sollten ihn die Jugendlichen und Auszubildenden oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft auffordern, einen Wahlvorstand zu bestimmen und damit die Wahl einzuleiten. Da der Wahlvorstand nur vom Personalrat bestimmt werden kann, ist es nicht möglich, eine JAV-Wahl in einer Dienststelle durchzuführen, die keinen Personalrat hat. Die Bestimmung des Wahlvorstands kann auch nicht – wie bei der Personalratswahl – durch eine Jugendversammlung oder die Dienststellenleitung ersatzweise vorgenommen werden.
Alle zwei Jahre wird gewählt
Die regulären Wahlen der JAV finden alle zwei Jahre statt, immer zwischen dem 1. März und dem 31. Mai, in geraden Kalenderjahren. Aber auch außerhalb dieser Periode können Neuwahlen stattfinden. Das passiert, wenn zum Beispiel eine JAV zurücktritt oder aber noch keine JAV existiert und erstmals in einer Verwaltung gewählt wird.
Der Wahlvorstand organisiert die Wahl
Der Wahlvorstand wird vom zuständigen Personalrat eingesetzt. Er besteht aus (mindestens) drei Mitgliedern. Ein Mitglied des Wahlvorstands ist Wahlvorstandsvorsitzende*r. Der Wahlvorstand organisiert die Wahl und ist für die korrekte Durchführung verantwortlich. Zuständig für die Bestimmung des Wahlvorstands ist immer der Personalrat, auf dessen Ebene die JAV gewählt werden soll: in der Dienststelle selbst also der örtliche Personalrat, bei den Mittelbehörden der Bezirkspersonalrat (für die Bezirks-JAV) und bei den obersten Dienstbehörden der Hauptpersonalrat (für die Haupt-JAV). Entsprechendes gilt für Gesamt-JAVen. Bestehen diese Stufenvertretungen nicht, kann auch keine jeweilige JAV gewählt werden.
Kurz gefasst: Der Ablauf der Wahl
Der Wahlvorstand erstellt eine Wählendenliste und macht das Wahlausschreiben in der Dienststelle bekannt. Darin ist u.a. festgelegt, wann gewählt wird, wie viele JAV-Mitglieder zu wählen sind und bis zu welchem Zeitpunkt Vorschläge für Kandidat*innen eingereicht werden können. Die Wahl der JAV-Mitglieder erfolgt als Mehrheits- oder Verhältniswahl. Nach Auszählung der Stimmen stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest, gibt es bekannt und lädt zur konstituierenden Sitzung ein.