Personalratswahl nach PersVG LSA
Warum einen Personalrat wählen?
Im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt muss sich doch jeder, auch die Dienststellenleitung, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und die Tarifverträge, TVöD und TV-L sind mit den Regelungen zur Eingruppierung, den flexibleren Arbeitszeitgestaltungen und den diversen Zusatztarifverträgen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.
