JAV-Wahl
Die gesetzlichen Regelungen für die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unterscheiden sich zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft. Im öffentlichen Dienst auf Bundesebene gilt das BPersVG bzw. die LPersVGs in den Bundesländern. In der Privatwirtschaft gilt das BetrVG. Wählen Sie hier die passenden Infos aus: