Personalratswahl nach PersVG Bbg
Warum einen Personalrat wählen?
Im öffentlichen Dienst in Brandenburg muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist es: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und die neuen Tarifverträge, TVöD und TV-L, sind mit den Leistungsentgelten im kommunalen Bereich und flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.
Hier sind die Personalräte praktisch die Einzigen, die in den Dienststellen noch die Rechte der Beschäftigten durchsetzen und schützen können.
Darauf kommt es bei der Wahl an: Tipps und Informationen
Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Konstituierung des neu gewählten Personalrats muss alles stimmen. ver.di Bildung + Beratung ist ein kompetenter und in der Praxis erprobter Partner für Personalräte und Wahlvorstände. ver.di b+b bietet die wichtigsten Informationen für den korrekten Ablauf in den vier Phasen: