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Personalratswahl nach HPVG

Warum einen Personalrat wählen?

Im öffentlichen Dienst in Hessen muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer*innen sowie Beamt*innen ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und der TVöD ist mit den Leistungsentgelten und flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar. Auch der Tarifvertrag für das Land Hessen, der TV-H, muss von den Personalräten überwacht, ausgelegt und im Interesse der Beschäftigten umgesetzt werden.


Darauf kommt es bei der Wahl an: Tipps und Informationen

Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Konstituierung des neu gewählten Personalrats muss alles stimmen. ver.di Bildung + Beratung ist Ihr kompetenter und in der Praxis erprobter Partner für Personalräte und Wahlvorstände. ver.di b+b bietet die wichtigsten Informationen für den korrekten Ablauf in den vier Phasen der Wahl:

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