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Personalratswahl nach dem LPVG BW

Warum einen Personalrat wählen?

Im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg muss sich doch jeder, auch der Arbeitgeber, an die Gesetze und Tarifverträge halten – warum also noch einen Personalrat wählen? So sollte es eigentlich sein – so ist es aber nicht. Die große Zahl von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beweist: Auch im öffentlichen Dienst müssen Arbeitnehmer*innen sowie Beamt*innen ihre Rechte durchsetzen. Dazu brauchen sie einen Personalrat. Und die Tarifverträge, TVöD und TV-L, sind mit den Entgeltordnungen, Leistungsentgelten und flexibleren Arbeitszeitgestaltungen ohne Personalrat in vielen Bereichen gar nicht umsetzbar.
 


Darauf kommt es bei der Wahl an: Tipps und Informationen

Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Konstituierung des neu gewählten Personalrats muss alles stimmen. ver.di Bildung + Beratung ist Ihr kompetenter und in der Praxis erprobter Partner für Personalräte und Wahlvorstände. ver.di b+b bietet die wichtigsten Informationen für den korrekten Ablauf in den vier Phasen:

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